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Das Verkehrsministerium und das Finanzministerium haben die „Durchführungsbestimmungen für neue Energie-Stadtbusse und Zuschüsse für die Erneuerung von Strombatterien“ herausgegeben.

2024-08-01

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China Finance News, 1. August, das Verkehrsministerium und das Finanzministerium haben die „Durchführungsbestimmungen für Subventionen für die Erneuerung von Stadtbussen und Energiebatterien mit neuer Energie“ herausgegeben, in denen erwähnt wurde, dass städtische Busunternehmen Stadtbusse mit neuer Energie aktualisieren und ersetzen müssen Power-Batterien, Bereitstellung fester Zuschüsse. Fördern Sie die rationale Auswahl neuer Ersatztypen für Stadtbusse mit neuer Energie auf der Grundlage von Veränderungen im Fahrgaststrom und der Entwicklung der Stadtbusindustrie. Der durchschnittliche Zuschuss pro Fahrzeug beträgt 60.000 Yuan, davon beträgt der durchschnittliche Zuschuss pro Fahrzeug 80.000 Yuan für den Austausch von Strombatterien und 42.000 Yuan pro Fahrzeug. Auf der Grundlage der vom Finanzministerium und des Verkehrsministeriums bereitgestellten Fördermittel und der ausgegebenen Leistungsziele formuliert jeder Ort lokale Förderstandards.

Mitteilung des Verkehrsministeriums und des Finanzministeriums über die Veröffentlichung der „Umsetzungsbestimmungen für Stadtbusse mit neuer Energie und Subventionen für die Erneuerung von Strombatterien“

Die Transportabteilungen (Büros, Ausschüsse) und Finanzabteilungen (Büros) aller Provinzen, autonomen Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und des Xinjiang Production and Construction Corps sowie die lokalen Regulierungsbüros des Finanzministeriums:

Um den Geist der „Mitteilung des Staatsrates zur Herausgabe des Aktionsplans zur Förderung der Erneuerung von Großgeräten und des Inzahlungnahme von Konsumgütern“ (Guofa [2024] Nr. 7) umzusetzen, gemäß der „Mitteilung des Verkehrsministeriums und anderer 13 Abteilungen zur Herausgabe der „Mitteilung zur Aktualisierung des Aktionsplans für große Transportausrüstung“ (Jiaoplanfa [2024] Nr. 62) erfordert eine bessere Umsetzung der Aktualisierung der neuen Energie-Stadtbus- und Strombatterieausrüstung Die „Umsetzungsregeln für die Erneuerung von Energie-Stadtbussen und Strombatterien“ sind jetzt „Ihnen ausgehändigt, bitte setzen Sie sie gewissenhaft um.“

Ministerium für Verkehr und Finanzen

29. Juli 2024

Durchführungsbestimmungen für neue Energie-Stadtbusse und Subventionen für die Erneuerung von Strombatterien

Kapitel 1 Förderumfang und -normen

Artikel 1: Stadtbusunternehmen (im Folgenden „Antragsteller“ genannt) erhalten feste Zuschüsse für die Modernisierung neuer Energie-Stadtbusse und den Austausch von Leistungsbatterien. Fördern Sie die rationale Auswahl neuer Ersatztypen für Stadtbusse mit neuer Energie auf der Grundlage von Veränderungen im Fahrgaststrom und der Entwicklung der Stadtbusindustrie. Der durchschnittliche Zuschuss pro Fahrzeug beträgt 60.000 Yuan, davon beträgt der durchschnittliche Zuschuss pro Fahrzeug 80.000 Yuan für den Austausch von Strombatterien und 42.000 Yuan pro Fahrzeug. Auf der Grundlage der vom Finanzministerium und des Verkehrsministeriums bereitgestellten Fördermittel und der ausgegebenen Leistungsziele formuliert jeder Ort lokale Förderstandards.

Artikel 2 Die in diesen detaillierten Vorschriften genannten Stadtbusse beziehen sich auf Fahrzeuge, die über eine Betriebsqualifikation für öffentliche Verkehrsmittel verfügen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz innerhalb des von der städtischen Volksregierung festgelegten Umfangs öffentliche Personenverkehrsdienste anbieten örtliche Transportabteilung.

Der in diesen Regeln erwähnte Begriff „Modernisierung neuer Energie-Stadtbusse“ bezieht sich auf die Verschrottung alter Stadtbusse und deren Erwerb in den „Katalog energiesparender neuer Energie-Fahrzeugmodelle, die Ermäßigungen und Ermäßigungen bei der Fahrzeug- und Schiffssteuer genießen“ und den „Katalog neuer Energie“. „Fahrzeugmodelle profitieren von Ermäßigungen und Ermäßigungen bei der Kfz-Kaufsteuer“ Der neue Energie-Stadtbus ist eines der „Kataloge empfohlener Modelle für die Förderung und Anwendung von Fahrzeugen mit neuer Energie“.

Der in diesen Regeln erwähnte Austausch von Antriebsbatterien bezieht sich auf den vollständigen Austausch der Antriebsbatterien alter Stadtbusfahrzeuge mit neuer Energieversorgung. Die ausgetauschten Antriebsbatterien sollten nach dem 1. Januar 2024 hergestellt werden, mit einer Garantiezeit von mindestens 5 Jahren , und erfüllen GB38031 – Die „Sicherheitsanforderungen für Leistungsbatterien für Elektrofahrzeuge“ von 2020 entsprechen den verbindlichen nationalen Standardanforderungen und den Ankündigungsanforderungen der Industriemanagementabteilung zum Austausch von Leistungsbatterien für Stadtbusfahrzeuge mit neuer Energie.

Artikel 3 Subventionsfonds unterstützen die Fahrzeugerneuerung und den Austausch der Leistungsbatterien von Stadtbusfahrzeugen mit neuer Energie, die mindestens 8 Jahre alt sind, d. h. Stadtbusse, die vor dem 31. Dezember 2016 (einschließlich desselben Tages, siehe unten) zugelassen wurden.

Artikel 4 Lokale Verkehrsbehörden müssen sich an die Kombination aus Marktführerschaft und staatlicher Anleitung, Ausrüstungsaktualisierung und Ressourcenschonung halten, Antragsteller bei der Entscheidung für die Modernisierung von Fahrzeugen oder den Austausch von Energiebatterien entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anleiten und die Erneuerung miniaturisierter Niederflur- und Elektrofahrzeuge anleiten Stadtbusse mit niedrigem Einstieg.

Der Austausch von Energiebatterien für Stadtbusse mit neuer Energie sollte unter der Prämisse erfolgen, die Sicherheit des gesamten Fahrzeugs zu gewährleisten. Betreiber von Stadtbussen mit neuer Energie und Dienstleister für den Austausch von Energiebatterien sollten dem Prinzip „Wer befürwortet, wen“ folgen ist verantwortlich; wer ersetzt, wer ist verantwortlich“ Grundsätze und setzen sicherheitsrelevante Verantwortlichkeiten strikt um.

Kapitel 2 Förderantrag, Prüfung und Gewährung

Artikel 5 Antragsteller, die Fördermittel beantragen möchten, sollten nach Abschluss der Erneuerung der neuen Energie-Stadtbusse und Strombatterien umgehend einen Antrag auf Fördermittel bei der örtlichen Verkehrsbehörde einreichen. Die Frist endet am 20. Januar 2025.

Bei Stadtbussen mit neuer Energieversorgung sollten der Zeitpunkt der Erstzulassung des verschrotteten Fahrzeugs, die Fahrzeugidentifikationsnummer, die „Verwertungsbescheinigung für verschrottete Kraftfahrzeuge“ und die „Widerrufsbescheinigung für Kraftfahrzeuge“ sowie die Identifikationsnummer, das Fahrzeugmodell und „Motor“ angegeben werden „Fahrzeugabmeldungsbescheinigung“ des neu gekauften Fahrzeugs. Einheitliche Verkaufsrechnung, „Kfz-Zulassungsbescheinigung“ und andere Informationen und unterstützende Materialien.

Für den Austausch des Power-Akkus sind die Fahrzeugidentifikationsnummer des Fahrzeugs mit dem Ersatz-Power-Akku, die Anzahl der alten Power-Akkus, der Code des alten Power-Akkus, die Anzahl der ausgetauschten Power-Akkus und der Code des Stroms anzugeben Der Akku, das Produktionsdatum und andere Informationen sowie der Austausch des Leistungsakkus sollten bereitgestellt werden. Unterstützende Materialien wie der Vertrag (einschließlich der Sicherheitsanforderungen des Leistungsakkus) und die Abnahmebescheinigung.

Die oben genannten „Bescheinigung über das Recycling verschrotteter Kraftfahrzeuge“, „Widerrufsbescheinigung für Kraftfahrzeuge“, „Einheitliche Rechnung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen“, „Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge“ und die Abnahmebescheinigung für Ersatzstrombatterien sollten vom 1. Juli 2024 bis gültig sein 31. Dezember 2024 während des Zeitraums erhalten. Dazu gehört, dass die „Bescheinigung über das Recycling verschrotteter Kraftfahrzeuge“ von einem qualifizierten Recycling- und Demontagebetrieb für verschrottete Kraftfahrzeuge ausgestellt werden sollte und dass die Frist für die Einreichung der „Bescheinigung über die Annullierung von Kraftfahrzeugen“ und der „Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge“ möglicherweise abgelaufen ist gegebenenfalls bis zum 15. Januar 2025 verlängert werden.

Artikel 6 Nach Erhalt der Antragsinformationen führt die örtliche Verkehrsbehörde des Antragstellers eine zeitnahe Überprüfung durch und gibt eine Rückmeldung zu den Überprüfungsergebnissen. Wenn die vom Antragsteller eingereichten Informationen wahr und vollständig sind und den Anforderungen dieser Regeln entsprechen, werden sie überprüft und genehmigt. Wenn die Informationen unvollständig oder unklar sind und nicht identifiziert werden können, wird die Überprüfungsabteilung den Antragsteller über die Anforderungen für Ergänzungen informieren Informationen, und der Antragsteller muss die Informationen vor dem 10. Februar 2025 ergänzen und korrigieren.

Artikel 7 Lokale Verkehrsbehörden auf allen Ebenen fassen umgehend die aktualisierten Informationen zu neuen Energie-Stadtbussen und Antriebsbatterien zusammen, die die Förderbedingungen erfüllen, legen die Förderhöhe fest und reichen Förderanträge bei der Finanzabteilung auf derselben Ebene ein. Lokale Finanzabteilungen auf allen Ebenen weisen die Fördermittel nach Verfahren zu, die auf den Vorschlägen für Finanzierungsvereinbarungen basieren, die von den Verkehrsbehörden auf derselben Ebene vorgelegt werden.

Kapitel 3 Fördermittelverwaltung

Artikel 8 Subventionsmittel für neue Energie-Stadtbusse und die Erneuerung von Strombatterien werden von der Zentralregierung und den lokalen Regierungen im Verhältnis 90:10 aufgeteilt, wobei spezifische Verteilungsverhältnisse je nach Region festgelegt werden. Dabei werden die östlichen Provinzen im Verhältnis 85:15, die zentralen Provinzen im Verhältnis 90:10 und die westlichen Provinzen im Verhältnis 95:5 aufgeteilt. Die Finanzabteilungen der Provinzen werden unterstützende Mittel im Verhältnis zur Zuweisung zentraler Mittel zuweisen.

Artikel 9 Basierend auf der Anzahl neuer Energie-Stadtbusse in jeder Provinz Ende 2016 wird das Finanzministerium jeder Provinz vorab 60 % der Fördermittel zuweisen, um die lokale Aufnahme relevanter Arbeiten zu unterstützen, und zusätzliche Vorbereitungsmaßnahmen. Zugeteilte Mittel werden gegebenenfalls hinzugefügt.

Nach Ablauf des Umsetzungszeitraums der Richtlinien werden die Zentral- und Kommunalverwaltungen die Liquidation gemäß den einschlägigen Anforderungen von „Mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung für groß angelegte Geräteaktualisierungen und den Inzahlungnahme von Konsumgütern“ durchführen.

Die Verkehrsbehörden der Provinzen müssen vor dem 28. Februar 2025 den Aktualisierungsstatus lokaler neuer Energie-Stadtbusse und Strombatterien über das „Informations- und Subventionsmanagementsystem für den Kraftstoffverbrauch im städtischen und ländlichen Straßenpersonenverkehr“ (yb.motcats.com.cn) eintragen . und exportieren Sie das Berichtsformular (Einzelheiten siehe Anhang 1-3), stempeln Sie es mit dem offiziellen Siegel und reichen Sie es beim Verkehrsministerium ein.

Kapitel 4 Leistungsmanagement und Überwachung

Artikel 10 Das Verkehrsministerium und das Finanzministerium leiten die zuständigen örtlichen Abteilungen bei der Umsetzung des Leistungsmanagements und der Überwachung neuer Energie-Stadtbusse und Fördermittel für die Erneuerung von Strombatterien entsprechend der Zuständigkeitsverteilung an. Alle Verkehrsbehörden der Provinzen sind verpflichtet, ein Leistungszielmanagement, eine Leistungsüberwachung und eine jährliche Leistungsselbstbewertung durchzuführen. Das Verkehrsministerium ist für die Leistungsbewertung der Gesamtverwendung von Fördermitteln verantwortlich. Das Finanzministerium organisiert und führt wichtige Leistungsbewertungen durch rechtzeitig entsprechend den Arbeitsanforderungen.

Artikel 11 Alle Verkehrsbehörden und Finanzabteilungen der Provinzen können auf der Grundlage dieser Umsetzungsregeln und der tatsächlichen Bedingungen in der Region spezifische Umsetzungsregeln für neue Energie-Stadtbusse und Leistungsbatterie-Updates formulieren und die neuen Energie-Stadtbusse mit unterschiedlichen Längen usw. präzisieren. Zuschuss Standards sowie spezifische Leistungsziele für Stadtbusse mit neuer Energie und Batterieaktualisierungen in verschiedenen Städten innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Für die Erneuerung von Niederflur- und Low-Entry-New-Energy-Stadtbussen kann bei der Vergabe von Fördermitteln eine entsprechende Neigung gegeben werden. Die Verkehrsbehörden der Provinzen müssen aktiv mit den zuständigen Abteilungen zusammenarbeiten, um Pkw-Hersteller, Hersteller von Strombatterien und Serviceunternehmen für den Austausch von Strombatterien zu organisieren, um die Verbindung zwischen Angebot und Nachfrage zu stärken und die Skalenvorteile voll auszuschöpfen.

Die örtlichen Verkehrsbehörden müssen die von den Antragstellern eingereichten Fördermittelanträge sorgfältig prüfen und für die Überwachung der Verwendung der Fördermittel verantwortlich sein, um die Sicherheit der Mittel und die rechtzeitige Auszahlung zu gewährleisten Die örtlichen Aufsichtsbehörden des Finanzministeriums führen eine Überprüfung der Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln durch. Kommunen dürfen den Verkauf von Altbussen und Altbatterien an bestimmte Unternehmen nicht vorschreiben und keine gesonderten Förderkataloge oder Unternehmenslisten mit regionaler und technischer Produktausrichtung erstellen.

Artikel 12 Wenn rechtswidriges Verhalten wie der Betrug von Subventionsmitteln durch den Einsatz unzulässiger Mittel (einschließlich Fälschung, Änderung relevanter Materialien, falscher Transaktionen, Absprache mit anderen zur Bereitstellung falscher Informationen usw.) festgestellt wird, werden die zuständigen Abteilungen an verschiedenen Orten ernsthaft damit befasst in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften.

Artikel 13 Die zuständigen Abteilungen befassen sich mit dem Verkauf, der Fälschung oder der Änderung des „Zertifikats zum Recycling verschrotteter Kraftfahrzeuge“ gemäß den „Maßnahmen für die Verwaltung des Recyclings verschrotteter Kraftfahrzeuge“ (Verordnung Nr. 715 des Staatsrats).

Artikel 14 Einheiten und Einzelpersonen, die Subventionsgelder missbrauchen oder betrügen, werden von den zuständigen Abteilungen gemäß den „Bestimmungen zu Strafen für steuerwidrige Handlungen“ (Staatsratsverordnung Nr. 427) und anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften behandelt.

Kapitel 5 Ergänzende Bestimmungen

Artikel 15 Diese detaillierten Vorschriften werden ab dem Datum der Verkündung umgesetzt.

Artikel 16 Diese detaillierten Vorschriften werden vom Verkehrsministerium und vom Finanzministerium entsprechend ihren Aufgaben ausgelegt.