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die „sonderbestimmungen zum arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer in der provinz yunnan“ treten am 1. november in kraft

2024-10-01

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orden der volksregierung der provinz yunnan
nr. 232
die „sonderbestimmungen zum arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer in der provinz yunnan“ wurden auf der 39. exekutivsitzung der 14. volksregierung der provinz yunnan am 3. september 2024 überprüft und genehmigt. sie wird hiermit bekannt gegeben und tritt am 1. november 2024 in kraft.
gouverneur wang yubo
19. september 2024
besondere regelungen zum arbeitsschutz für weibliche arbeitnehmer in der provinz yunnan
artikel 1um den arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer zu stärken, ihre sicherheit, gesundheit und andere legitime rechte und interessen am arbeitsplatz zu schützen und der rolle weiblicher arbeitnehmer im rahmen der sozialistischen modernisierungsbemühungen im einklang mit dem „volksgesetz“ voll rechnung zu tragen republik china zum schutz der rechte und interessen der frauen“ und das „gesetz der volksrepublik china zum schutz der rechte und interessen der frauen“, das arbeitsvertragsgesetz, die sonderbestimmungen zum arbeitsschutz weiblicher angestellter, der handel der provinz yunnan die regelungen zur überwachung des arbeitsrechts der gewerkschaften und andere relevante gesetze und vorschriften werden im lichte der tatsächlichen bedingungen in der provinz formuliert.
artikel 2diese regelungen gelten für arbeitgeber wie staatliche stellen, unternehmen und institutionen, gesellschaftliche gruppen, einzelne wirtschaftsorganisationen und andere gesellschaftliche organisationen und deren weibliche arbeitnehmer im verwaltungsgebiet dieser provinz.
artikel 3die volksregierungen auf oder über der kreisebene müssen die führungsrolle beim arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer stärken, den arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer in den frauenentwicklungsplan ihrer jeweiligen verwaltungsregionen integrieren und die für den arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer erforderlichen mittel angemessen bereitstellen. und die probleme beim arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer zu koordinieren und zu lösen und die zuständigen abteilungen dazu aufzufordern, ihrer verantwortung für die überwachung und inspektion des arbeitsschutzes weiblicher arbeitnehmer nachzukommen.
die abteilungen für humanressourcen und soziale sicherheit, entwicklung und reform, gesundheit, notfallmanagement, medizinische sicherheit und andere abteilungen der volksregierung auf oder über der kreisebene nehmen die arbeitsschutzaufsichts- und inspektionsaufgaben der weiblichen arbeitnehmer des arbeitgebers in übereinstimmung mit ihren aufgaben wahr jeweiligen pflichten.
gewerkschaften und frauenorganisationen schützen die legitimen rechte und interessen weiblicher arbeitnehmer im einklang mit den gesetzen und überwachen die einhaltung der gesetze, vorschriften und vorschriften zum arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer durch die arbeitgeber.
gemeinden (unterbezirke), entwicklungszonen, regionale und industrielle gewerkschaftsverbände usw. sind für die gesetzliche aufsicht über den arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer in ihren jeweiligen regionen oder branchen verantwortlich.
für die unterstützung und überwachung der arbeitsschutzarbeit der arbeitnehmerinnen ist die gewerkschaftsorganisation des arbeitgebers zuständig.
artikel 4abteilungen, einheiten und einzelpersonen, die herausragende leistungen beim arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer erbracht haben, werden gemäß den einschlägigen nationalen und regionalen vorschriften gelobt und belohnt.
artikel 5die personal- und sozialversicherungsabteilungen der volksregierungen auf oder über der kreisebene sowie gewerkschaften und frauenorganisationen auf allen ebenen sollten die bekanntheit der arbeitsschutzgesetze und -vorschriften für weibliche arbeitnehmer stärken. der 8. märz jeden jahres ist der arbeitsschutztag für arbeitnehmerinnen.
artikel 6während des rekrutierungsprozesses (beschäftigung) dürfen arbeitgeber die rekrutierung (beschäftigung) von frauen nicht verweigern oder die rekrutierungsstandards (beschäftigung) für frauen aus gründen des geschlechts erhöhen, außer bei arbeitsarten oder positionen, die gemäß den bestimmungen nicht für frauen geeignet sind zustand.
während des rekrutierungsprozesses (beschäftigungsverfahren) ist es arbeitgebern abgesehen von grundlegenden persönlichen daten nicht gestattet, den ehe- und kinderstatus weiblicher bewerberinnen weiter zu erfragen oder zu untersuchen.
arbeitgebern ist es nicht gestattet, weibliche arbeitnehmer aufgrund von heirat, schwangerschaft, geburt, stillzeit usw. zu entlassen oder ihre löhne und leistungen zu kürzen. sie dürfen anstellungen, beförderungen, beförderungen, berufsbezeichnungsüberprüfungen usw. nicht einschränken.
artikel 7arbeitgeber müssen die folgenden maßnahmen ergreifen, um den arbeitsschutz für weibliche arbeitnehmer zu stärken:
(1) einrichtung und verbesserung des arbeitsschutzsystems für weibliche arbeitnehmer und klärung der institutionen oder des personals, die für den arbeitsschutz weiblicher arbeitnehmer zuständig sind;
(2) bereitstellung einer arbeitsumgebung, arbeitsbedingungen, schutzmaßnahmen und arbeitsschutzausrüstung für weibliche arbeitnehmer, die den nationalen vorschriften entsprechen, und verbesserung der arbeitssicherheits- und gesundheitsbedingungen für weibliche arbeitnehmer;
(3) regeln und vorschriften zum verbot sexueller belästigung umsetzen und ein arbeitsumfeld schaffen, das frei von sexueller belästigung ist;
(4) gewährleistung der medizinischen versorgung weiblicher arbeitnehmer, mutterschaftsgeld und anderer leistungen;
(5) bereitstellung von schulungen und schulungen für weibliche arbeitnehmer in den bereichen arbeitssicherheit, arbeitsgesundheit, berufliche qualifikationen, psychische gesundheit und arbeitsschutzgesetze und -vorschriften;
(6) sonstige durch gesetze und vorschriften vorgeschriebene arbeitsschutzmaßnahmen.
artikel 8arbeitgeber müssen die nationalen vorschriften zum umfang der verbotenen arbeit für weibliche arbeitnehmer einhalten und weibliche arbeitnehmer durch arbeitsverträge, tarifverträge oder besondere tarifverträge zum schutz der rechte und interessen weiblicher arbeitnehmer sowie durch andere schriftliche unterlagen über die folgenden angelegenheiten informieren formulare:
(1) das arbeitsschutzsystem der einheit für weibliche arbeitnehmer;
(2) der umfang der arbeiten, die weiblichen mitarbeitern der einheit untersagt sind;
(3) der umfang der arbeiten, die weiblichen mitarbeitern der einheit während der menstruation, schwangerschaft und stillzeit untersagt sind;
(4) gefahren durch berufskrankheiten und deren folgen, die während der arbeit auftreten können, maßnahmen zum schutz vor berufskrankheiten, sonderbehandlung und arbeitszulagen;
(5) sonstige angelegenheiten, die gemäß den gesetzen und vorschriften gemeldet werden sollten.
artikel 9arbeitgeber müssen den folgenden arbeitsschutz für menstruierende arbeitnehmerinnen gewährleisten:
(1) keine arbeit veranlassen, die während der menstruation gemäß staatlicher vorschriften verboten ist;
(2) arbeitgeber, die die bedingungen erfüllen, können jeder ihrer weiblichen arbeitnehmer monatliche hygienegebühren in höhe von mindestens 35 yuan oder hygieneartikel im entsprechenden wert zahlen, und das unternehmen wird die kosten aus sozialbeiträgen der arbeitnehmer tragen;
(3) arbeitnehmerinnen, die an schwerer dysmenorrhoe leiden, erhalten während ihrer menstruation 1 bis 2 tage urlaub, nachdem sie von einem arzt oder einer mutter-kind-gesundheitseinrichtung diagnostiziert wurden;
(4) weibliche mitarbeiter, die im außendienst, im mobilen außeneinsatz und in anderen produktionsbetrieben beschäftigt sind, müssen je nach jahreszeit mit entsprechender gesundheitsversorgung oder schutzausrüstung versorgt werden;
(5) sonstige durch gesetze und vorschriften vorgeschriebene arbeitsschutzmaßnahmen.
artikel 10arbeitgeber müssen weiblichen arbeitnehmern während der schwangerschaft die folgenden arbeitsschutzmaßnahmen gewähren:
(1) es dürfen keine arbeiten vermittelt werden, die während der schwangerschaft nach staatlicher anordnung verboten sind;
(2) für diejenigen, die sich nicht an die ursprüngliche arbeitsposition anpassen können, wird auf persönlichen antrag und ausstellung einer diagnosebescheinigung einer medizinischen einrichtung der zweiten stufe oder höher die arbeitsbelastung reduziert oder die arbeitsposition angepasst;
(3) schwangere dürfen ihre arbeitszeit nicht verlängern oder nachtschichten einplanen und müssen während der arbeitszeit eine bestimmte ruhezeit einplanen;
(4) wenn in der vergangenheit eine drohende fehlgeburt oder eine gewohnheitsmäßige fehlgeburt vorliegt, muss auf der grundlage der diagnosebescheinigung einer medizinischen einrichtung der zweiten oder höheren stufe eine ruhe- oder arbeitspositionsanpassung veranlasst werden.
(5) unterzieht sich eine schwangere arbeitnehmerin während der arbeitszeit einer vorgeburtlichen untersuchung, gilt die untersuchungszeit als arbeitszeit;
(6) sonstige durch gesetze und vorschriften vorgeschriebene arbeitsschutzmaßnahmen.
artikel 11wenn der arbeitgeber aufgrund von arbeitserfordernissen verlangt, dass eine arbeitnehmerin mutterschaftsurlaub nimmt oder weniger als die vorgeschriebene anzahl an tagen in anspruch nimmt, muss er einen ausgleichsurlaub gewähren. wenn er keinen ausgleichsurlaub leisten kann, zahlt er dafür 200 % des gehaltsstandards ungenutzter mutterschaftsurlaub und urlaubstage.
nach ablauf des mutterschaftsurlaubs muss der arbeitgeber die rückkehr an den ursprünglichen arbeitsplatz veranlassen. sollte es tatsächlich zu einem stellenwechsel kommen, sollte eine rücksprache mit den arbeitnehmerinnen erfolgen und eine übergangszeit von 1 bis 2 wochen eingeplant werden, um schrittweise wieder zum ursprünglichen arbeitskontingent zurückzukehren.
artikel 12arbeitgeber müssen den folgenden arbeitsschutz für weibliche pflegekräfte gewährleisten:
(1) keine arbeit veranlassen, die während der stillzeit gemäß staatlicher vorschriften verboten ist;
(2) stillenden von säuglingen unter 1 jahr ist es nicht gestattet, ihre arbeitszeit zu verlängern, nachtschichten einzuteilen oder dienstreisen zu unternehmen;
(3) für stillende arbeitnehmerinnen ist während der täglichen arbeitszeit eine stillzeit von mindestens 1 stunde einzuplanen; bei mehrlingsgebärenden verlängert sich die stillzeit um 1 stunde pro tag;
(4) sobald das baby ein jahr alt ist und von einer medizinischen einrichtung oberhalb der zweiten stufe als gebrechlich diagnostiziert wird, wird die stillzeit der weiblichen arbeitnehmerin angemessen verlängert, die maximale stillzeit darf jedoch 6 monate nicht überschreiten;
(5) ermutigen sie arbeitgeber, mit arbeitnehmern zu verhandeln, um flexible stillzeiten festzulegen, die der betreuung von babys förderlich sind.
(6) sonstige durch gesetze und vorschriften vorgeschriebene arbeitsschutzmaßnahmen.
artikel 13qualifizierte arbeitgeber können alle zwei jahre gesundheitsuntersuchungen zu gynäkologischen erkrankungen, brusterkrankungen, brustkrebs, gebärmutterhalskrebsvorsorge usw. organisieren, wobei die untersuchungszeit als arbeitszeit gilt.
artikel 14wenn eine arbeitnehmerin an einer postpartalen depression oder schweren symptomen des menopausensyndroms leidet und über eine diagnosebescheinigung einer medizinischen einrichtung der zweiten stufe oder höher verfügt, kann sie eine reduzierung ihrer arbeitsbelastung oder eine anpassung ihrer arbeitsposition beantragen. der arbeitgeber muss anpassungen vornehmen und entsprechende leistungen erbringen wird durch verhandlungen zwischen den beiden parteien festgelegt.
artikel 15ermutigen und unterstützen sie qualifizierte arbeitgeber, schulen, gewerkschaften usw., kinderbetreuungsdienste auf der grundlage tatsächlicher bedingungen durchzuführen. die erforderlichen mittel werden aus den arbeitnehmerfürsorgebeiträgen des arbeitgebers ausgezahlt, und volksregierungen auf allen ebenen können entsprechende zuschüsse bereitstellen, um die gesellschaft zu spenden für kinderbetreuungseinrichtungen zu ermutigen.
gewerkschaftsorganisationen können geeignete unterstützungsfonds einrichten, um arbeitgeber bei der bereitstellung von kinderbetreuungsdiensten für arbeitnehmer zu unterstützen. wenn die bedingungen dies zulassen, können gewerkschaftsfonds in gleicher höhe zur bereitstellung von kinderbetreuungszuschüssen für mitglieder verwendet werden, die richtlinienbedingte geburten haben.
artikel 16ermutigen und unterstützen sie arbeitgeber wie schulen und krankenhäuser mit einem hohen anteil weiblicher arbeitnehmer, flexible beschäftigungsmechanismen einzuführen, und prüfen sie möglichkeiten zur besetzung freier stellen, z. b. durch stellenanpassungen und flexible stellenpools.
artikel 17wenn ein arbeitgeber regeln und vorschriften in bezug auf arbeitnehmerrechte und -interessen sowie konsultationsaktivitäten zu fragen im zusammenhang mit den rechten und interessen weiblicher arbeitnehmer formuliert oder ändert, muss der arbeitgeber vertreter weiblicher arbeitnehmer organisieren, die an den konsultationen gemäß den bestimmungen teilnehmen anteil weiblicher mitarbeiter.
die zwischen der arbeitseinsatzeinheit und dem arbeitgeber geschlossene arbeitseinsatzvereinbarung sollte den arbeitsschutzinhalt weiblicher arbeitnehmer klar festlegen.
artikel 18wenn die legitimen arbeitsrechte und -interessen weiblicher arbeitnehmer verletzt werden, können sie ihre legitimen arbeitsrechte und -interessen durch beschwerden, berichte, berufungen, anschuldigungen, schlichtungsanträge usw. schützen.
sofern sie die voraussetzungen erfüllen, können sich arbeitnehmerinnen bei gewerkschaftsorganisationen um unterstützung und hilfe bewerben.
artikel 19gewerkschaftsorganisationen auf allen ebenen überwachen die erfüllung der arbeitsschutzpflichten für weibliche arbeitnehmer durch die arbeitgeber gemäß den gesetzen, vorschriften und satzungen.
wenn der arbeitgeber es versäumt, eine gewerkschaft gemäß dem gesetz zu gründen, kann der örtliche gewerkschaftsbund ein „stellungnahmeschreiben zur gewerkschaftsgründung“, ein „stellungnahmeschreiben zur gewerkschaftlichen arbeitsrechtlichen aufsicht“ und ein „stellungnahmeschreiben“ herausgeben zur gewerkschaftlichen arbeitsrechtlichen aufsicht“ und „empfehlungen zur gewerkschaftlichen arbeitsrechtlichen aufsicht“ und forderten korrekturen.
wenn ein arbeitgeber gegen diese vorschriften verstößt, kann die gewerkschaftsorganisation ein „gewerkschaftsaufsichtsschreiben zum arbeitsrecht“ ausstellen, um den arbeitgeber zu korrekturen aufzufordern, nachdem er dazu aufgefordert wurde „stellungnahmeschreiben zur überwachung des gewerkschaftsarbeitsrechts“ vom arbeitgeber verlangen, korrekturen vorzunehmen; wenn der arbeitgeber sich weigert, korrekturen vorzunehmen, kann die gewerkschaftsorganisation . die gewerkschaftsverbände auf kreisebene oder höher können eine „empfehlung zur überwachung des gewerkschaftsarbeitsrechts“ herausgeben „an die zuständigen abteilungen und einheiten der volksregierung auf derselben ebene. die abteilungen und einheiten, die den vorschlag erhalten, behandeln ihn gemäß ihren jeweiligen verantwortlichkeiten und rechtmäßig und melden die bearbeitungssituation unverzüglich schriftlich. feedback.
artikel 20wenn ein arbeitgeber gegen diese vorschriften verstößt und die legitimen arbeitsrechte weiblicher arbeitnehmer verletzt, wird dies in übereinstimmung mit dem gesetz von den abteilungen für personalwesen und soziale sicherheit, entwicklung und reform, gesundheit, notfallmanagement, medizinische sicherheit und anderen abteilungen behandelt die volksregierung auf oder über der kreisebene.
wenn ein arbeitgeber wegen verstoßes gegen diese vorschriften und verletzung der legitimen arbeitsrechte weiblicher arbeitnehmer bestraft wird, werden die personal- und sozialversicherungsabteilungen der volksregierung auf oder über der kreisebene den verstoß in der akte zur gesetzestreuen integrität vermerken es der öffentlichkeit zugänglich zu machen und es in übereinstimmung mit den einschlägigen vorschriften, wie z. b. der sozialkreditkonstruktion, zu handhaben.
wenn der direkt verantwortliche vorgesetzte des arbeitgebers und andere direkt verantwortliche mitarbeiter die legitimen arbeitsrechte und interessen weiblicher arbeitnehmer verletzen und dadurch eine straftat darstellen, werden sie gemäß dem gesetz strafrechtlich zur verantwortung gezogen.
artikel 21wenn mitarbeiter der zuständigen abteilungen der volksregierungen auf allen ebenen ihre macht missbrauchen, ihre pflichten vernachlässigen oder bei der aufsicht und verwaltung günstlingswirtschaft betreiben, werden die direkt verantwortliche person und andere direkt verantwortliche mitarbeiter gemäß dem gesetz bestraft die strafrechtliche verfolgung erfolgt nach maßgabe des gesetzes.
artikel 22diese regelungen treten am 1. november 2024 in kraft.
quelle: offizieller wechat-account der volksregierung der provinz yunnan
yunnan daily-yun news herausgeber: guo xingyu
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