nachricht

das im erdgeschoss und im obergeschoss austretende wasser weigerte sich, inspiziert zu werden, mit der begründung: „ich habe das letzte wort über mein haus.“

2024-09-11

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das haus ist undicht, aber der eigentümer oben hat nichts damit zu tun und behauptet: „ich habe das letzte wort in meinem haus“!

diesbezüglich brachte ein urteil des volksgerichts des bezirks fangshan in peking die haltung der justiz klar zum ausdruck: kooperieren sie bei haushaltsinspektionen innerhalb einer frist. der richter sagte nach dem gericht, dass die ausübung von eigentumsrechten nicht „willkürlich“ sein könne.

es wird davon ausgegangen, dass frau wang im oktober 2022 ein deutlich reduziertes haus in einer bestimmten gemeinde gekauft hat. der ursprüngliche eigentümer verkaufte das haus zu einem niedrigen preis, hauptsächlich weil das dach schon seit langem undicht war. die eigentümerin im obergeschoss, frau li, weigerte sich jedoch, mit der hausinspektion und dem nachbarschaftskomitee zusammenzuarbeiten. und die hausverwaltung waren wirkungslos. in ihrer verzweiflung ergriff die hausverwaltung vorübergehende maßnahmen, um das wasser zu übernehmen und umzuleiten, wodurch das problem der wasserleckage bis zu einem gewissen grad gemildert wurde.

nachdem frau wang in das von ihr gekaufte haus in zimmer 702 eingezogen war, stellte sie fest, dass das problem mit wasserlecks immer schlimmer wurde und bereits das dach von zimmer 602 im erdgeschoss erreicht war. die hausverwaltungsgesellschaft untersuchte das wasserleck erneut und stellte fest, dass es im bereich der abflussrohre in den räumen 902 und 1002 keine undichtigkeiten gab. es wurde vermutet, dass sich die leckstelle der wasserleitungen in raum 802 befand, frau li weigerte sich jedoch weiterhin, mit ihr zu kooperieren die inspektion.

anschließend reichte die hausverwaltung eine klage bei gericht ein und verlangte von frau li, bei der untersuchung des wasserlecks zu kooperieren oder eine professionelle einheit mit der untersuchung und reparatur des wasserlecks zu beauftragen.

in diesem zusammenhang argumentierte frau li, dass das haus in zimmer 802 unbewohnt sei und die hausverwaltung nur spekuliert habe, dass sich die leckagestelle in diesem haus befinde, aber es gebe keine 100-prozentigen beweise dafür, dass „die leckage durch uns verursacht wurde“. heim." sie ist davon überzeugt, dass es in zimmer 802 keine undichtigkeit gibt, und sie ist nicht verpflichtet, bei der hausinspektion zu kooperieren. „als eigentümerin habe ich das letzte wort über mein haus.“

frau li sagte auch, dass sie keine immobiliengebühren an die immobiliengesellschaft gezahlt habe und dass keine vertragliche beziehung mit der immobiliengesellschaft bestehe. die klage der immobiliengesellschaft sei unbegründet.

nach der anhörung entschied das gericht fangshan, dass alle eigentümer der gebäudeeinheit aktiv zusammenarbeiten müssen, um die ursache des wasserlecks in dem betreffenden gebäude herauszufinden. dies ist eine anforderung gemeinsamer wohninteressen, eine verpflichtung zwischen nachbarn und eine aktive praxis des kerns des sozialismus. in diesem fall sollte sich frau li als eigentümerin von zimmer 802 gut mit den anderen eigentümern in der gebäudeeinheit verstehen und gemeinsam ein harmonisches und geordnetes wohnumfeld schaffen. als immobiliendienstleister ist das immobilienunternehmen für die reparatur und reinigung von rohrleitungen sowie für die untersuchung und reparatur von wasserlecks in den betroffenen gebäudeeinheiten verantwortlich. frau li sollte aktiv mit dem immobilienunternehmen zusammenarbeiten, um die ursache des lecks zu finden .

dementsprechend ordnete das gericht fangshan frau li an, innerhalb von drei tagen nach inkrafttreten des urteils mit der hausverwaltung zusammenzuarbeiten, um die tür zu öffnen und das haus zu betreten, um die ursache des wasserlecks zu untersuchen.

frau li war unzufrieden und legte berufung ein. nach anhörung des falles wies das gericht zweiter instanz die berufung ab und bestätigte das ursprüngliche urteil.

aussage des richters

der richter sagte nach der gerichtsverhandlung, dass wasserlecks in häusern ein häufiges problem seien, das die produktion und das leben der menschen beeinträchtige. die ermittlung der ursache von wasserlecks ist die voraussetzung für die durchführung von reparaturen. wenn es um den exklusiven teil des gebäudes geht, ist die unterstützung und mitarbeit des eigentümers des exklusiven teils erforderlich. dies ist nicht nur eine moralische voraussetzung für harmonische nachbarschaftliche beziehungen , sondern auch eine gesetzliche verpflichtung. das bürgerliche gesetzbuch meines landes schreibt vor, dass eigentümer das recht haben, die exklusiven teile ihrer gebäude zu besitzen, zu nutzen, davon zu profitieren und darüber zu verfügen. der eigentümer darf bei der ausübung seiner rechte die sicherheit des gebäudes nicht gefährden oder die legitimen rechte und interessen anderer eigentümer verletzen.

der richter erinnerte daran, dass rechte und pflichten voneinander abhängig seien und im rahmen des eigentums ihre persönlichen interessen vollständig befriedigen oder verwirklichen könnten. entsprechende pflichten müssten jedoch erfüllt werden die öffentliche ordnung und die guten sitten dürfen nicht beeinträchtigt werden. nachbarn sollten gute nachbarschaft und freundschaft pflegen, darauf bestehen, dass der frieden an erster stelle steht, und mit konflikten zwischen ihnen selbst, anderen sowie sozialen und öffentlichen interessen richtig umgehen.

in diesem fall weigerte sich frau li, mitzumachen und das haus auf lecks in der wasserleitung zu überprüfen, was nicht nur zu einem wertverlust des hauses im erdgeschoss führte, sondern auch schwere schäden verursachte wohninteressen ihrer nachbarn. als nachbarin, die oben und unten wohnt, sollte frau li bei der hausinspektion kooperieren, dabei helfen, die ursache des lecks zu ermitteln und die leckstelle rechtzeitig zu reparieren.