2024-10-05
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beim einchecken wurde dem mann vor ort mitgeteilt, dass es kein freigepäck gibt und die gepäckaufgabegebühr, die er vor ort zahlen muss, teurer ist als das flugticket. dem mann bleibt nichts anderes übrig, als das aufgegebene gepäck zu kaufen später verklagte er die ticketkaufplattform und die fluggesellschaft vor gericht.
am 5. oktober erfuhr ein reporter von „the paper“ vom volksgericht des bezirks shanghai changning, dass das gericht zuvor den antrag des mannes auf rückerstattung der gepäckgebühr und entschädigung für verluste abgelehnt hatte. das gericht führte aus, dass anhand der von der plattform vorgelegten beweise festgestellt werden könne, dass die plattform ihrer mitteilungspflicht nachgekommen sei.
nach angaben des gerichts behauptete li, er habe auf einer bekannten online-reiseplattform ein ticket von shanghai nach australien mit zwischenstopp an einem bestimmten ort gebucht und die zahlung auf der grundlage der von der plattform empfohlenen kombination abgeschlossen. als li nach erfolgreicher transaktion wie geplant am flughafen ankam, um einzuchecken und sein gepäck aufzugeben, wurde ihm am schalter mitgeteilt, dass es sich bei dem flug nicht um einen anschlussflug handele und dass die freigepäckmenge von den freigepäckbestimmungen abweiche für nachfolgende abschnitte kostenloses aufgegebenes gepäck.
li wurde gesagt, dass er, wenn er sein gepäck auf dem aktuellen flug aufgeben wolle, ein zusätzliches ticket für aufgegebenes gepäck kaufen müsse. vor ort berechnet ist der preis für den vorübergehenden kauf von freigepäck hoch, sogar höher als die kosten für flugtickets. angesichts dieser unerwarteten situation hatte li keine andere wahl, als das freigepäck für diesen flugabschnitt für mehr als 1.000 yuan vor ort zu kaufen.
nachdem er die zahlung getätigt hatte, glaubte li, dass weder die ticketkaufplattform noch die fluggesellschaft ihn klar darüber informiert hatten, dass es auf der buchungsoberfläche der website kein freigepäck gab. er war nicht in der lage, die gepäckbestimmungen im voraus zu verstehen, was ihn daran hinderte, im voraus zu planen und den kauf geeigneter freigepäckprodukte. daher war es ihm nicht möglich, die von ihnen benötigten dienstleistungen zu einem günstigeren preis zu sichern. deshalb verklagte li die plattform und die fluggesellschaft vor gericht und forderte von der plattform und der fluggesellschaft die rückerstattung der gepäckgebühr und die entschädigung für die verluste.
das gericht entschied, dass der fall unter den folgenden zwei aspekten geprüft werden sollte.
erstens handelt es sich bei den mehrfahrten-kombitickets der plattform nicht um anschlusstickets. das gericht stellte fest, dass die plattform den passagieren beim kauf von tickets auf der plattform häufig umsteigerouten für kombinierte flüge empfiehlt und kombinationen aus mehreren tickets in reiserouten auftauchen, die einen umstieg erfordern. bei dieser form des kombitickets handelt es sich um einen flug ohne anschlussflug, bei dem die ausführende fluggesellschaft für jedes flugsegment ein eigenes ticket ausstellt. bei dieser art von ticket handelt es sich eigentlich um eine vom ticketaussteller zusammengestellte reiseroute . das erste segment ist: die reise und die nachfolgenden reisen sind unabhängig voneinander und beeinflussen sich nicht gegenseitig. bei einem anschlussticket handelt es sich um eine ganze reiseroute. wenn ein passagier zwei oder mehr flüge mit derselben ticketnummer gebucht hat, hat das anschlussticket nur eine ticketnummer. die regeln für ticketumbuchung, rückerstattung, bestätigung, gepäck usw. unterscheiden sich erheblich zwischen anschlussflügen und nicht-anschlussflügen. gemäß den „public air transport passenger service management regulations“, wenn ein passagier zwei oder mehr flüge am flughafen bucht gleichzeitig sollte die vertriebseinheit deutlich machen, ob es sich um einen anschlussflug handelt.
darüber hinaus ist die gepäckaufgaberichtlinie bei der buchung von flugtickets ein wichtiger faktor, der die entscheidungen der verbraucher beeinflusst. die plattform sollte verbraucher während des bestellvorgangs deutlich über die arten von mehrreiseflugtickets informieren, verbraucher bei der prüfung und dem vergleich von reiseplänen unterstützen und verbraucher mithilfe von eingabeaufforderungen dazu anleiten, anhand ihrer eigenen bedürfnisse nach umfassender anfrage das endgültige produkt zu bestimmen, für das sie sich entscheiden bitte beachten sie die entsprechenden informationen und nehmen sie eine reservierung vor.
wenn plattformen verbrauchern flugtickets für mehrere reisen anbieten, sollten sie sie daher umfassend an die ticketarten, rückerstattungen, änderungen und gepäckrichtlinien erinnern, um zu verhindern, dass einige verbraucher die ticketarten verwechseln und ihre reisepläne beeinträchtigen.
zweitens muss die plattform den nachweis erbringen, dass sie ihrer meldepflicht nachgekommen ist.
in diesem fall waren sich beide parteien nicht einig darüber, ob die plattform den „typ des mehrfahrtentickets“ vollständig mitteilte und daran erinnerte, dass die ticketbestellung „kein freigepäck“ enthielt.
das gericht stellte fest, dass die betroffenen parteien gemäß den einschlägigen bestimmungen der zivilprozessordnung beweise für die tatsachen vorlegen müssen, auf die sie ihre eigenen ansprüche stützen, oder für die tatsachen, auf die sie die ansprüche der anderen partei widerlegen. als netzwerkdienstplattform sollten betreiber von e-commerce-plattformen gemäß den einschlägigen bestimmungen des e-commerce-gesetzes die auf der plattform veröffentlichten produkt- und serviceinformationen sowie transaktionsinformationen aufzeichnen und speichern und deren integrität, vertraulichkeit und verfügbarkeit sicherstellen der informationen. betreiber von e-commerce-plattformen sind zudem verpflichtet, wichtige vertragsbedingungen in angemessener weise hervorzuheben und tragen die entsprechende beweislast. daher sollte die online-service-plattform die beweislast dafür tragen, dass sie auf der buchungsoberfläche „mehrfachticketart“ und „keine freigepäckmenge“ angezeigt hat.
in diesem fall ist den von der plattform vorgelegten beweisen zufolge ersichtlich, dass in den von der plattform an passagiere gesendeten e-mails, reiseplanbestätigungen und textnachrichten eindeutig angegeben wurde, dass es sich um flugtickets für mehrere reisen handelte und es kein freigepäck gab aufgrund der von der plattform vorgelegten nachweise kann festgestellt werden, dass die plattform ihrer informationspflicht nachgekommen ist. darüber hinaus zeigt die fluggesellschaft auf ihrer homepage auch gepäckregeln und zeitabhängige gepäckkaufregeln an.
zusammenfassend wies das gericht die klage des klagenden verbrauchers ab.
das gericht erinnerte daran, dass der online-ticketkauf derzeit immer mehr zum bevorzugten weg für den kauf von reisetickets wird. beim online-kauf von tickets sollten verbraucher nicht nur auf verschiedene hinweise der händler achten, sondern auch darauf achten, gute beweise aufzubewahren im falle eines streits können sie ihre berechtigten rechte und interessen bestmöglich schützen und verluste reduzieren.