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neue haftungsregelung für hochgeworfene gegenstände: kann der verletzer nicht ermittelt werden, haftet zunächst der hausverwalter, der die notwendigen sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen hat

2024-09-27

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der oberste volksgerichtshof hat eine gerichtliche auslegung herausgegeben, um die deliktische haftung für das werfen von gegenständen aus großer höhe näher zu regeln.
am 26. september veröffentlichte der oberste volksgerichtshof offiziell die „auslegung (1) des obersten volksgerichtshofs zur anwendung des abschnitts über die haftung aus unerlaubter handlung im zivilgesetzbuch der volksrepublik china“ (im folgenden als „auslegung“ bezeichnet). , die am 27. september 2024 in kraft tritt. .
die haftung aus unerlaubter handlung ist die rechtliche konsequenz, die bei der verletzung bürgerlicher rechte und interessen entstehen sollte. die haftung aus unerlaubter handlung ist auch ein wichtiges mittel zur sanktionierung rechtswidriger handlungen, zur linderung von rechten und interessen und zum schutz der menschenrechte. das papier hat darauf hingewiesen, dass auf der grundlage der bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuchs über die haftung für schäden, die durch aus großer höhe geworfene gegenstände und herabfallende gegenstände verursacht werden, in der oben genannten „auslegung“ zwei artikel präzisiert werden, um die haftung aus unerlaubter handlung weiter zu regeln: wenn der konkrete verletzer von geworfenen gegenständen ist b. aus großer höhe, nicht erkennbar sind, sind die notwendigen sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen. der für die schutzmaßnahmen zuständige gebäudeverwalter übernimmt die federführung.
„artikel 1254 des bürgerlichen gesetzbuches regelt die haftung für schäden, die durch geworfene und herabfallende gegenstände aus großer höhe verursacht werden, in fünf aspekten.“ der verantwortliche des ersten zivilgerichtshofs des obersten volksgerichtshofs sagte, dass es in der praxis einige streitigkeiten gebe die koordinierte anwendung der einschlägigen bestimmungen. wichtiger ist die reihenfolge der verantwortlichkeiten und entschädigungsfragen zwischen gebäudeverwaltern wie immobiliendienstleistungsunternehmen und gebäudenutzern, die schaden verursachen können.
zu diesem zweck hat der oberste volksgerichtshof auf der grundlage der zusammenfassung der prozesserfahrungen im „chongqing-aschenbecher-fall“ und im „jinan-schneidebrett-fall“ in den artikeln 24 und 25 der „auslegung“ entsprechende bestimmungen getroffen und ist bestrebt, diese umzusetzen die in der gerichtlichen praxis geltenden gesetzlichen bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuches werden in die praxis umgesetzt. beispielsweise ist klar geregelt, dass, wenn aus großer höhe geworfene oder herunterfallende gegenstände anderen schaden zufügen, zunächst der jeweilige verletzer haftbar gemacht wird und immobiliendienstleistungsunternehmen, die die erforderlichen sicherheitsmaßnahmen nicht treffen, den nachfolgenden nachtrag tragen müssen haftung.
in dem papier wurde darauf hingewiesen, dass gemäß artikel 1254 absatz 1 des bürgerlichen gesetzbuchs der rechtsverletzer aus unerlaubter handlung gemäß dem gesetz haftbar ist, wenn gegenstände aus einem gebäude geworfen werden oder gegenstände von einem gebäude fallen und anderen schaden zufügen. gleichzeitig wird in absatz 2 dieses artikels festgelegt, dass gebäudebetreiber wie immobiliendienstleistungsunternehmen die erforderlichen sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um schäden an anderen durch aus großer höhe geworfene und fallengelassene gegenstände zu verhindern das gesetz.
„wenn bestimmte rechtsverletzer und gebäudeverwalter, die gegen sicherheitsgarantiepflichten verstoßen, mitangeklagte sind, ist in artikel 1254 des bürgerlichen gesetzbuchs nicht klar, wie die zivilrechtliche haftung definiert und zwischen den beiden verantwortlichen aufgeteilt werden soll.“ man sagt, dass artikel 24 der „auslegung“ dies klarstellt, d soweit es nach der vollstreckung weiterhin leistungsunfähig ist, haftet es nach seinem verschulden.
darüber hinaus wird in der oben genannten „auslegung“ auch klargestellt, dass bei nichterkennbarkeit des konkreten täters, der durch herabfallende oder geworfene gegenstände verursacht wird, zunächst gebäudeverwalter wie immobiliendienstleistungsunternehmen, die nicht die erforderlichen sicherheitsmaßnahmen getroffen haben, die entsprechende haftung tragen müssen ihre schuld. der schaden an den übrigen teilen des verletzers ist von dem gebäudenutzer, der die verletzung möglicherweise verursacht hat, angemessen zu ersetzen. die oben genannten verantwortlichen haben das recht, schadensersatz von konkreten, nach übernahme der verantwortung künftig ermittelten rechtsverletzern zu verlangen.
„in der prozesspraxis ist es manchmal schwierig, den konkreten rechtsverletzer zu ermitteln, der durch geworfene oder aus der höhe fallende gegenstände einen schaden verursacht hat. in diesem fall kommt es zu einem streit zwischen dem nutzer des gebäudes, der den schaden verursacht haben könnte, und der hausverwaltung.“ unternehmen und andere gebäudeverwalter, die gegen die sicherheitspflichten gemäß artikel 1254 des bürgerlichen gesetzbuchs verstoßen haben, sind nicht klar darüber, wie die verantwortlichkeiten aufgeteilt werden sollen.“ es besteht keine notwendigkeit, während der klage darauf zu warten, dass der konkrete rechtsverletzer identifiziert wird. zweitens müssen gebäudeverwalter, die sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die verantwortung vor gebäudenutzern tragen, die schaden verursachen könnten. der umfang der haftung sollte dem grad seines verschuldens angemessen sein; drittens gilt, dass nach übernahme der verantwortung durch den gebäudeverwalter, z dem nutzer des grundstücks ist eine angemessene entschädigung zu leisten. viertens wird klargestellt, dass immobiliendienstleistungsunternehmen und gebäudenutzer, die schaden verursachen könnten, das recht haben, von bestimmten rechtsverletzern schadensersatz zu verlangen, nachdem sie die verantwortung übernommen haben. fünftens: klären sie den zeitstandard, wenn „der konkrete rechtsverletzer schwer zu bestimmen ist“. artikel 25 der interpretation sieht vor, dass das volksgericht den betreffenden fall anhören kann, wenn es nach untersuchungen durch die öffentliche sicherheit und andere organe immer noch schwierig ist, den konkreten rechtsverletzer vor abschluss der erstinstanzlichen gerichtsdebatte in einem zivilverfahren zu identifizieren in übereinstimmung mit dem gesetz und bestimmen die zivilrechtliche haftung des jeweiligen verantwortlichen.
der zeitungsreporter lin ping
(dieser artikel stammt von the paper. für weitere originalinformationen laden sie bitte die „the paper“-app herunter.)
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