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Mobiltelefonhersteller blockieren das Herunterladen von Anwendungen von Drittanbietern und es kommt häufig zu Chaos! Der faire Wettbewerb muss aufrechterhalten und die Verbraucherrechte müssen geschützt werden

2024-08-25

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Dieser Artikel stammt aus [Rule of Law Daily];
Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der mobilen Internettechnologie sind Smartphones tief in das tägliche Leben moderner Menschen integriert und zu einem wichtigen Werkzeug für soziale Netzwerke, Einkaufen, Unterhaltung und Informationsbeschaffung geworden. Genauer gesagt sind es die verschiedenen im Smartphone installierten Anwendungssoftware (APP), die diese spezifischen Funktionen ausführen. Daher ist die Anwendungssoftware für den Benutzer weitaus wichtiger als das Mobiltelefon selbst. Laut Netzwerkstatistik macht das Android-System derzeit den höchsten Anteil an Smartphones in meinem Land aus. In diesem System gibt es zwei Hauptquellen zum Herunterladen von Anwendungssoftware: Zum einen gibt es den App Store, der mit der Mobiltelefonmarke geliefert wird, und zum anderen handelt es sich um Software-Download-Dienste, die von anderen Drittanbietern als der Mobiltelefonmarke bereitgestellt werden, d. sogenannte Drittanbieter-App-Stores wie Wandoujia, 360 Mobile Assistant, Tencent App Store, Baidu Mobile Assistant usw.
Obwohl es mehr als eine Möglichkeit gibt, Anwendungssoftware auf Android herunterzuladen, sind viele Verbraucher mehr oder weniger auf die folgenden Szenarien gestoßen, wenn sie täglich App-Stores von Drittanbietern nutzen, um APPs herunterzuladen und zu installieren:
Szenario 1: Häufige Popups von Installationsberechtigungsfenstern oder Risikoaufforderungen
Wenn Software aus einem App-Store eines Drittanbieters heruntergeladen wird und bevor die Systeminstallationsseite aufgerufen wird, erscheint auf dem Telefon häufig die Frage, ob die Software installiert werden darf, oder es werden Risikowarnungen angezeigt, darunter „hängt fest“, „nicht registriert“, und „induzierte Downloads“ und andere Wörter, die bei Verbrauchern psychische Panik auslösen können. Wenn ein Verbraucher eine APP mehrmals aus demselben App-Store eines Drittanbieters herunterlädt und installiert, wird eine „Erinnerung an häufige Installationen“ ausgelöst, die den Benutzer dazu auffordert, zusätzliche Überprüfungsvorgänge durchzuführen.
Szenario 2: Langfristige Risikoerkennung und Umleitung auf empfohlene ähnliche Anwendungen
Führen Sie eine langfristige „Überprüfung“ oder „Risikoüberwachung“ von Software durch, die aus App-Stores von Drittanbietern heruntergeladen wurde. Während dieser Zeit ist die Software-Bedienschaltfläche ausgegraut und kann nicht übersprungen werden. Gleichzeitig wird die Installation abgebrochen. „Das könnte Ihnen auch gefallen“ wird auf der Systeminstallationsseite angezeigt. Die Worte empfehlen Anwendungssoftware mit ähnlichen Funktionen wie die im Anwendungsmarkt der Marke und führen Sie zum Sprung zum eigenen Anwendungsmarkt der Mobiltelefonmarke.
Szenario 3: Benutzerautorisierung oder Passwortüberprüfung im abgesicherten Modus erforderlich
Wenn Verbraucher im abgesicherten Modus Software aus App-Stores von Drittanbietern herunterladen, erfordert das Telefon wiederholt eine Benutzerautorisierung und die Eingabe eines Einschaltkennworts, eines Systemkennworts oder von Identitätsinformationen. Möglicherweise sind sogar eine Reihe umständlicher Vorgänge wie die SMS-Verifizierung erforderlich der Download. Darüber hinaus werden in einigen Fällen nach Aktivierung des erweiterten Sicherheitsmodus APPs, die aus App-Stores von Drittanbietern heruntergeladen wurden, direkt als riskant eingestuft und direkt dazu gezwungen, die gleiche oder eine ähnliche Software herunterzuladen und zu installieren App-Store-Seite des Mobiltelefonherstellers.
Die oben genannten Situationen wurden von vielen Medien wie „Rule of Law Daily“ und „Computer News“ gemeldet, was zeigt, dass dies zu einem häufigen Problem beim Verbrauch von Anwendungssoftware geworden ist. Aufgrund der oben genannten Situationen entscheiden sich Verbraucher häufig aus Sicherheits- oder Komfortgründen dafür, Apps aus dem eigenen App Store der Mobiltelefonmarke herunterzuladen. Laut Daten der „Rule of Law Daily“, die von People's Daily Online reproduziert wurden, nutzten im Jahr 2015 58,7 % der Nutzer App-Stores von Drittanbietern als Hauptkanal zum Herunterladen von Anwendungen, und 22,3 % nutzten hauptsächlich die App-Stores, die mit Mobiltelefonen geliefert werden Marken. Betroffen von ähnlichen Aufforderungen oder Überprüfungen ist die Nutzungsrate von Drittanbieter-App-Stores und des eigenen App-Stores der Mobiltelefonmarke ein paar Jahre später sehr deutlich zurückgegangen -im App Store hat bis zu 37,6 % erreicht.
Um die Aufmerksamkeit und Erforschung des Chaos auf dem Markt für das Herunterladen mobiler Anwendungen weiter zu erhöhen, einen fairen Wettbewerb auf dem Markt aufrechtzuerhalten und die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher zu schützen, hat die Shanghai Consumer Rights Protection Foundation kürzlich Unternehmensvertreter und Experten auf diesem Gebiet eingeladen von Verwaltungsstrafverfolgungsbehörden, Denkfabriken und Rechtswissenschaftlern Experten und andere hielten ein Seminar zu Fragen im Zusammenhang mit fairem Wettbewerb auf dem Markt für mobile Anwendungssoftware und dem Schutz von Verbraucherrechten und -interessen ab und diskutierten die Auswirkungen des Abfangens von Mobiltelefonherstellern Downloads von Drittanbieteranwendungen zum Marktumfeld, zum Verbrauchererlebnis, zur Branchenentwicklung und zu anderen Aspekten.
Bei dem Treffen waren einige Experten der Ansicht, dass die Einrichtung mehrerer Bedienschritte, Eingabeaufforderungen, Optionen usw. den Willen und das Wahlrecht des Benutzers verletzt, die Komplexität der Vorgänge erhöht und die Konsistenz der Nutzung zerstört, wodurch das Herunterladen oder der Zugriff Dritter behindert wird. Die Verwendung von Drittanbieter-App-Store-Software sowie das Einfügen von Umleitungen und erzwungenen Zielsprüngen verstoßen gegen die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und sind ganz typische Verhaltensweisen, bei denen mit technischen Mitteln unlauterer Wettbewerb betrieben wird.
Einige Experten glauben, dass die Beschränkungen der Mobiltelefonhersteller für Software-Download-Kanäle Dritter die gesunde Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft beeinträchtigt und technologische Innovation und Fortschritt ernsthaft behindert haben. Experten weisen darauf hin, dass ein faires Marktumfeld einem gesunden Wettbewerb förderlich ist und viele technologische Innovationen und Entwicklungen aus dem Wettbewerb resultieren. Der Einsatz unkonventioneller Wettbewerbsmethoden wie Risikoerinnerungen und Sicherheitsüberprüfungen hat das Überleben und die Gewinnmargen von Drittanbietern von Software beeinträchtigt Dies wird nicht nur die gesunde Entwicklung der Marktwirtschaft beeinträchtigen und verzerren, sondern auch objektiv zu einer Verlangsamung der technologischen Innovation und Entwicklung führen, was die Aktivität des Marktes für Mobiltelefonsoftware verringern und wiederum die Möglichkeiten der Benutzer, reicher zu werden, erhöhen wird Auch die Anwendungssoftware wird entsprechend reduziert, was sich letztendlich auf das Verbrauchererlebnis auswirkt.
Einige Experten sind der Meinung, dass Artikel 11, Punkt 3 der „Übergangsbestimmungen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Internet“ eindeutig besagt: Betreiber dürfen das Internet nicht zur Verbreitung von Risikowarnungen nutzen, die falsche oder irreführende Informationen enthalten. Wenn kein wesentlicher Sicherheitsunterschied zwischen einem Drittanbieter-App-Store und dem eigenen App-Store einer Mobiltelefonmarke besteht und der Mobiltelefonhersteller eine Warnung vor Sicherheitsrisiken ausspricht, stellt sein Verhalten eine negative Bewertung der Sicherheit des Drittanbieters dar Die Standards und Regeln sind bis zu einem gewissen Grad unobjektiv und unangemessen, da sowohl der Markt für Anwendungssoftware der Mobiltelefonhersteller als auch der Markt für Drittanbieteranwendungen miteinander konkurrieren Die oben erwähnte unsachliche und unangemessene Bewertung kann eine geschäftliche Verleumdung darstellen.
Darüber hinaus haben einige Experten vermutet, dass das Abfangen im Wesentlichen eine Form der Verkehrsentführung ist. Der aktuelle Markt für Mobiltelefon-APP-Downloads ist im Wesentlichen ein verkehrswirtschaftlicher Markt, und sein Umsatz hängt direkt von der Anzahl der Benutzer und der Anzahl der Software-Downloads ab. Daher besteht der Hauptzweck der Mobiltelefonhersteller darin, den Download und die Installation von APPs abzufangen Die Absicht, den Datenverkehr in Drittanbieter-App-Stores umzuleiten, ist Traffic-Hijacking. Verbraucher wenden sich aufgrund unsachgemäßer Abhörmaßnahmen oder umständlicher Vorgänge an den eigenen Shop der Marke. Formal gesehen wird der Sprung durch die eigenen Vorgänge des Benutzers ausgelöst. Tatsächlich kann es sich jedoch um einen unsachgemäßen Eingriff handeln, der das Recht des Benutzers auf Kenntnis der Sicherheit der Software verletzt oder die Komplexität des Vorgangs erhöht. Dieses Ergebnis verletzt den freien Willen des Benutzers und veranlasst ihn zum Handeln Entgegen der ursprünglichen Entscheidung waren sie letztendlich gezwungen, Kompromisse einzugehen, damit die Mobiltelefonhersteller das Ziel der Verkehrsentführung erreichen konnten.
In diesem Zusammenhang ist die Shanghai Consumer Rights Protection Foundation der Ansicht:
eins,Der Root-Zugriff auf Mobiltelefone sollte nicht als technisches Wettbewerbsmittel genutzt werden
Aus Sicht der Technologie selbst können System-Root-Berechtigungen Vorgänge wie das Lesen, Schreiben und Ändern von Mobiltelefon-Systemdateien oder -Einstellungen ausführen. Sie werden auch als Superuser-Berechtigungen bezeichnet und sind ein wichtiger Faktor für den sicheren und stabilen Betrieb des Mobiltelefons Telefonanlage. Daher stellt es kein Problem dar, dass Root-Berechtigungen nicht frei für Dritte geöffnet werden können. Gleichzeitig können Hersteller als Systemanbieter ihre „Root-Berechtigungen“ jedoch nicht dazu nutzen, Software aus anderen Kanälen unzumutbar einzuschränken und sie so „zur Waffe zu machen“. sie werden als Wettbewerbsmittel eingesetzt. Wenn diese Erlaubnis als Mittel des Wettbewerbs genutzt wird, wird sie nicht nur die Fairness des Wettbewerbs und die technologische Entwicklung auf dem Markt für Anwendungssoftware behindern, sondern letztendlich auch die vielfältigen Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher behindern und das Verbrauchererlebnis beeinträchtigen.
zwei,Wettbewerbsverhalten darf die legitimen Rechte und Interessen anderer Betreiber nicht beeinträchtigen
Aus der Perspektive des Marktwettbewerbs ist das Herunterladen und Verwenden von Anwendungssoftware im Wesentlichen eine Form der Dienstleistungsnutzung. Mobiltelefonhersteller und Drittanwendungsanbieter sind beide Dienstanbieter. Ihr Status auf dem Markt sollte gleich sein, und auch ihre Rechte und Pflichten bei der Bereitstellung von Diensten für Verbraucher sollten gleich sein. Mit anderen Worten: Aus Gründen der Verbraucherinformationssicherheit ist es sinnvoll, Sicherheitstipps zur Risikominderung zu geben. Die Tipps selbst sollten jedoch nicht wiederholt oder umgangen werden, um zu verhindern, dass ein solches Wettbewerbsverhalten tatsächlich zu einem Mobiltelefonhersteller wird Nutzen Sie Ihre eigenen technischen Vorteile, um anderen Betreibern die Bereitstellung von Diensten zu erschweren und die berechtigten Rechte und Interessen anderer Betreiber zu verletzen. Diese Art der Erinnerung hat eine gewisse Rolle dabei gespielt, andere Wettbewerber von der Erbringung von Dienstleistungen abzuhalten oder zu behindern, genau wie ein Restaurantbesitzer, der ein Tor am Eingang der Restaurants anderer Leute installiert. Dies verstößt offensichtlich gegen die marktwirtschaftliche Ordnung und den Grundsatz des fairen Wettbewerbs .
drei,Das Recht der Verbraucher auf Information und Wahl sollte in vollem Umfang ausgeübt werden
Aus Sicht des Verbraucherschutzes sind die Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Hinweisen zum Herunterladen mobiler Anwendungssoftware in der Regel nicht klar festgelegt. Verbraucher haben keine Möglichkeit herauszufinden, ob solche Aufforderungsinformationen auf der Grundlage technischer Sicherheitstests bereitgestellt werden oder ob es sich um eine einheitliche Aufforderung für nicht markenrechtlich geschützte App-Store-Software handelt, indem sie lediglich die Downloadquelle identifizieren. Daher können Verbraucher den wahren Sicherheitsstatus von Anwendungssoftware von Drittanbietern nicht objektiv beurteilen und müssen möglicherweise möglicherweise auf Drittanbieterkanäle verzichten. Tatsächlich haben Verbraucher das Recht, den wahren Zustand der von ihnen gekauften Waren oder Dienstleistungen zu erfahren. Dies ist das gesetzliche Recht, zu erfahren, dass das Verbraucherrechtsschutzgesetz (im Folgenden als Verbrauchergesetz bezeichnet) den Verbrauchern eindeutig gewährt. Darüber hinaus legt Artikel 11 der neuen Durchführungsbestimmungen zum Verbraucherschutzgesetz (im Folgenden „Durchführungsverordnung“ genannt) klar fest, dass Betreiber keine technischen Mittel einsetzen dürfen, um Verbraucher zum Erhalt von Dienstleistungen zu zwingen oder heimlich zu zwingen oder die unabhängige Wahl der Verbraucher einzuschränken . Sicherheitstipps mit unklaren Standards vermitteln die Botschaft, dass „Mobilfunkanwendungen anderer Kanäle Sicherheitsrisiken bergen“, die die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher irreführen oder beeinträchtigen können und sie daran hindern, ihr durch das Verbraucherrecht und die Durchführungsbestimmungen gewährtes Wahlrecht vollständig auszuüben.
Um den fairen Wettbewerb auf dem Markt für mobile Anwendungssoftware besser zu schützen und die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher zu schützen, fordern wir zusammenfassend die zuständigen Abteilungen auf, den verschiedenen Phänomenen und Problemen bei aktuellen Anwendungssoftware-Downloads mehr Aufmerksamkeit zu schenken und die Verantwortlichen zu klären Parteien für die APP-Sicherheitsüberprüfung und bringen den Verbrauchern mehr Vorteile. Eine Konsumumgebung und ein Konsumerlebnis mit einem Gefühl von Gewinn, Zufriedenheit und Glück.
Quelle|Shanghai Consumer Rights Protection Foundation
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