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Handelsministerium: Durchführung einer Antisubventionsuntersuchung zu importierten Milchprodukten mit Ursprung in der EU

2024-08-21

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Das Handelsministerium gab eine Ankündigung zur Einleitung von Ausgleichsuntersuchungen gegen importierte Milchprodukte mit Ursprung in der EU heraus:

Das Handelsministerium der Volksrepublik China (im Folgenden „Handelsministerium“ genannt) hat einen formellen Antrag auf Ausgleichsuntersuchung erhalten, der von der China Dairy Association und der China Dairy Industry Association (im Folgenden „Antragsteller“ genannt) im Namen der Volksrepublik China eingereicht wurde inländischen Milchindustrie am 29. Juli 2024. Der Antrag People beantragte eine Ausgleichsuntersuchung für importierte verwandte Milchprodukte mit Ursprung in der EU. Gemäß Artikel 16 der „Ausgleichsbestimmungen der Volksrepublik China“ richtete das Handelsministerium am 7. August 2024 eine Einladung an die EU-Regierung zur Konsultation zu relevanten Ausgleichsuntersuchungsangelegenheiten und führte hierzu Konsultationen mit der EU-Regierung durch 14. August.

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der „Ausgleichsbestimmungen der Volksrepublik China“ bestimmt das Handelsministerium die Qualifikationen des Antragstellers, die relevante Situation des zur Untersuchung beantragten Produkts, die relevante Situation ähnlicher Produkte in China, Die Auswirkungen des zur Untersuchung beantragten Produkts auf die inländische Industrie und der Status des zur Untersuchung beantragten Landes (der Region) wurden überprüft.

Den vom Antragsteller vorgelegten Beweisen und der vorläufigen Prüfung des Handelsministeriums zufolge machte die Gesamtproduktion der relevanten Milchprodukte des Antragstellers den Hauptteil der Gesamtproduktion ähnlicher Produkte Chinas im gleichen Zeitraum in den Jahren 2020, 2021 und 2022 aus. 2023 und das erste Quartal 2024. , in Übereinstimmung mit den Artikeln 11 und 13 der „Ausgleichsbestimmungen der Volksrepublik China“ bezüglich der Anträge inländischer Industrien auf Ausgleichsuntersuchungen.

In dem Antrag wird behauptet, dass die zur Untersuchung beantragten Produkte Subventionen von den Regierungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten erhalten hätten und dass es insgesamt 20 Subventionsprojekte gebe, von denen die EU-nahe Milchindustrie (Unternehmen) profitieren könne. Nach vorläufiger Prüfung ist das Handelsministerium der Ansicht, dass der Antrag den Inhalt und die relevanten Beweise enthält, die für die Einleitung einer Ausgleichsuntersuchung gemäß den Artikeln 14 und 15 der Ausgleichsverordnungen der Volksrepublik China erforderlich sind.

Auf der Grundlage der oben genannten Überprüfungsergebnisse und in Übereinstimmung mit Artikel 16 der „Ausgleichsverordnungen der Volksrepublik China“ hat das Handelsministerium beschlossen, ab dem 21. August 2024 eine Ausgleichsuntersuchung für importierte verwandte Milchprodukte mit Ursprung in der EU einzuleiten. Die relevanten Angelegenheiten werden nun wie folgt bekannt gegeben:

1. Einreichungs- und Untersuchungszeitraum

Ab dem Datum dieser Ankündigung hat das Handelsministerium eine Ausgleichsuntersuchung für importierte Milchprodukte mit Ursprung in der EU eingeleitet. Der in dieser Untersuchung festgelegte Subventionsuntersuchungszeitraum läuft vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024. Die Branche Die Schadensuntersuchung Der Zeitraum ist vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2024.

2. Untersuchte Produkte und Umfang der Untersuchung

Untersuchungsumfang: Importierte verwandte Milchprodukte mit Ursprung in der EU.

Name des untersuchten Produkts: verwandte Milchprodukte.

Englischer Name: Bestimmte Milchprodukte.

Produktbeschreibung: Relevante Milchprodukte umfassen insbesondere Frischkäse (einschließlich Ricotta-Käse) und Quark, Schmelzkäse (auch gerieben oder pulverisiert), Blauschimmelkäse und andere von Penicillium lodi hergestellte Käsesorten mit Struktur, andere Käsesorten, die nicht anderweitig aufgeführt sind, unkonzentrierte und ungesüßte Milch und Sahne (Fettgehalt über 10 Gew.-%).

Hauptverwendung: Hauptsächlich als Lebensmittel direkt oder nach der Verarbeitung für den menschlichen Verzehr verwendet.

Dieses Produkt ist in den „Import- und Exportzöllen der Volksrepublik China“ klassifiziert: 04015000, 04061000, 04062000, 04063000, 04064000, 04069000.

3. Projekt zur Gegenuntersuchung

Im eingereichten Antrag machte der Antragsteller geltend, dass die EU und die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten insgesamt 20 Subventionsprojekte für EU-nahe Milchindustrien (Unternehmen) bereitgestellt hätten. Nach vorläufiger Prüfung und rechtlicher Abwägung der von der EU-Regierung in Vorgesprächen vorgebrachten Ansprüche hat das Handelsministerium beschlossen, im Rahmen dieser Untersuchung folgende Fördervorhaben zu prüfen:

(1) Fördervorhaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU:

1. Freiwillige verknüpfte Subventionen und einkommensabhängige Subventionen

2. Grundzahlungsplan und nachhaltiger Grundeinkommenszuschuss

3. Grüne Subventionen und Ökoplan-Subventionen

4. Umverteilungssubventionen und nachhaltige zusätzliche Umverteilungseinkommenssubventionen

5. Subventionen für Junglandwirte und zusätzliche Einkommenszuschüsse für Junglandwirte

6. Entsprechende Subventionen für die Lagerung von Milchprodukten

7. Eine Reihe von Interventionsmaßnahmen für die ländliche Entwicklung

(2) Förderprojekte der EU-Mitgliedsstaaten

8. Irland – Förderprogramm für Milchausrüstung

9. Österreich – Liquiditätszuschussregelung

10. Österreich – Überbrückungskreditgarantiesystem

11. Überbrückungsdarlehensprogramm für die Region Belgien-Flandern

12. Italien – Zuschüsse zur Viehversicherung

13. Italien – Zuschuss für Milchlogistik

14. Kroatien – Subventionen für Tierhalter

15. Kroatien – Kostenzuschuss für den Kauf von Rohmilch

16. Finnland – Schadenszuschuss für landwirtschaftliche Erzeuger

17. Finnland – Kostenzuschüsse für den Landwirtschafts- und Aquakultursektor

18. Finnland – Kostenzuschüsse für Milchproduktionsunternehmen

19. Rumänien – Verwaltungszuschuss für Viehzucht

20. Tschechische Republik – Schadenszuschüsse für landwirtschaftliche Erzeuger

4. Registrieren Sie sich, um an der Umfrage teilzunehmen

Interessierte Parteien und Regierungen interessierter Länder (Regionen) sollten sich innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum dieser Ankündigung beim Trade Remedy and Investigation Bureau des Handelsministeriums registrieren, um an dieser Ausgleichsuntersuchung teilzunehmen. An der Untersuchung beteiligte interessierte Parteien und die Regierungen interessierter Länder (Regionen) sollten grundlegende Identitätsinformationen, die Menge und Menge der untersuchten Produkte, die nach China exportiert oder importiert werden, sowie die Menge ähnlicher Produkte, die gemäß dem „ „Referenzformat für die Registrierung zur Teilnahme an Ermittlungen“ und erläuterndes Material wie der Betrag und die damit verbundenen Umstände. Das „Referenzformat für die Registrierung zur Teilnahme an Ermittlungen“ kann von der Unterseite „Trade Remedy and Investigation Bureau“ der Website des Handelsministeriums heruntergeladen werden.

Interessengruppen und Regierungen interessierter Länder (Regionen) sollten sich für die Teilnahme an dieser Ausgleichsuntersuchung registrieren und während des Untersuchungsprozesses Kommentare und Fragebogenantworten über die „Trade Remedy Investigation Information Platform“ (https://etrb.mofcom. gov.cn) einreichen. und reichen Sie gleichzeitig eine schriftliche Version ein, wie vom Handelsministerium gefordert. Der Inhalt der elektronischen Version und der schriftlichen Version sollte identisch sein und das Format sollte einheitlich sein.

Die in dieser Ankündigung genannten „Stakeholder“ beziehen sich auf die in Artikel 19 der „Ausgleichsbestimmungen der Volksrepublik China“ genannten Personen und Organisationen.

5. Überprüfen Sie öffentliche Informationen

Interessierte Parteien und Regierungen interessierter Länder (Regionen) können diesen Fall von der Unterwebsite des Trade Remedy Investigation Bureau der Website des Handelsministeriums herunterladen oder zum Trade Remed Public Information Review Room des Handelsministeriums gehen (Tel.: 0086-10). -65197878), um diesen Fall zu durchsuchen, zu lesen, zu transkribieren und zu kopieren. Eine nicht vertrauliche Kopie des vom Antragsteller eingereichten Antrags. Während des Untersuchungsprozesses können interessierte Parteien und die Regierungen interessierter Länder (Regionen) die Informationen zur Falloffenlegung auf der Unterwebsite des Trade Remedy Investigation Bureau der Website des Handelsministeriums einsehen oder den Review Room des Handelsministeriums besuchen Handelsministerium, um die Offenlegungsinformationen des Falles zu durchsuchen, zu lesen, zu transkribieren und zu kopieren.

6. Kommentare zur Einreichung des Falles

Wenn interessierte Parteien und Regierungen interessierter Länder (Regionen) Kommentare zum Produktumfang, zu den Qualifikationen der Bewerber, zu den untersuchten Ländern (Regionen) und zu anderen damit zusammenhängenden Fragen dieser Untersuchung abgeben müssen, können sie innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum dieser Ankündigung schriftliche Kommentare abgeben Die Stellungnahmen wurden dem Trade Remedy and Investigation Bureau des Handelsministeriums vorgelegt.

7. Untersuchungsmethoden

Gemäß Artikel 20 der Ausgleichsverordnungen der Volksrepublik China kann das Handelsministerium Fragebögen, Stichproben, Anhörungen, Vor-Ort-Inspektionen usw. nutzen, um sich bei relevanten Interessengruppen und Regierungen interessierter Länder (Regionen) über die Situation zu informieren. und Ermittlungen durchführen.

Um die für die Untersuchung dieses Falles erforderlichen Informationen zu erhalten, sendet das Handelsministerium in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Anmeldeschluss einen Fragebogen an die interessierten Parteien und die Regierungen der im Antrag aufgeführten interessierten Länder (Regionen). an der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Untersuchung teilzunehmen. Interessengruppen und Regierungen interessierter Länder (Regionen) können den Fragebogen auch von der Unterwebsite des Trade Remedy and Investigation Bureau der Website des Handelsministeriums herunterladen.

Der „Fragebogen für ausländische Exporteure oder Hersteller relevanter Milchausgleichsfälle“ fragt nach Informationen, einschließlich der Unternehmensstruktur und -abläufe, verbundenen Unternehmen, Produktionskosten, Verkäufen und anderen Informationen sowie detaillierten Informationen zu jedem einzelnen untersuchten Subventionsposten. Die im „Fragebogen inländischer Hersteller für relevante Ausgleichsfälle für Milchprodukte“ abgefragten Informationen umfassen grundlegende Informationen des Unternehmens, inländische ähnliche Produkte, geschäftliche und damit verbundene Informationen, finanzielle und damit verbundene Informationen sowie andere Fragen, die einer Erklärung usw. bedürfen. Die im „Fragebogen für inländische Importeure für relevante Ausgleichsfälle bei Milchprodukten“ abgefragten Informationen umfassen grundlegende Informationen über das Unternehmen, den Handel mit den untersuchten Produkten und damit verbundene Informationen. Im „Regierungsfragebogen zu Fällen von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Milchprodukten“ werden Informationen abgefragt, darunter Informationen zu den untersuchten Produkten, Branchenbedingungen, Managementstruktur und -politik sowie detaillierte Informationen zu jedem einzelnen untersuchten Subventionsprojekt.

Stakeholder und die Regierungen interessierter Länder (Regionen) sollten innerhalb der vorgegebenen Zeit vollständige und genaue Antworten einreichen. Der Antwortbogen sollte alle für den Fragebogen erforderlichen Informationen enthalten.

8. Übermittlung und Verarbeitung von Informationen

Wenn interessierte Parteien und Regierungen interessierter Länder (Regionen) während des Untersuchungsprozesses Kommentare, Antwortbögen usw. einreichen, sollten sie elektronische Versionen über die „Trade Remedy Investigation Information Platform“ (https://etrb.mofcom.gov.cn) einreichen ) und Gemäß den Anforderungen des Handelsministeriums ist gleichzeitig eine schriftliche Fassung einzureichen. Der Inhalt der elektronischen Version und der schriftlichen Version sollte identisch sein und das Format sollte einheitlich sein.

Wenn die von den interessierten Parteien oder den Regierungen der interessierten Länder (Regionen) an das Handelsministerium übermittelten Informationen vertraulich behandelt werden müssen, können sie beim Handelsministerium die Geheimhaltung der relevanten Informationen unter Angabe der Gründe beantragen. Wenn das Handelsministerium seinem Antrag zustimmt, müssen die interessierte Partei und die Regierung des interessierten Landes (der interessierten Region), das die Vertraulichkeit beantragt, auch eine nichtvertrauliche Zusammenfassung der vertraulichen Informationen bereitstellen. Die nichtvertrauliche Zusammenfassung sollte ausreichend aussagekräftige Informationen enthalten, um anderen interessierten Parteien ein angemessenes Verständnis der vertraulichen Informationen zu ermöglichen. Kann eine nichtvertrauliche Zusammenfassung nicht bereitgestellt werden, sind die Gründe dafür anzugeben. Wenn die von der interessierten Partei oder der Regierung des interessierten Landes (Region) übermittelten Informationen nicht darauf schließen lassen, dass sie vertraulich behandelt werden müssen, behandelt das Handelsministerium die Informationen als öffentliche Informationen.

9. Folgen der Nichtkooperation

Gemäß Artikel 21 der Ausgleichsverordnungen der Volksrepublik China müssen interessierte Parteien und die Regierungen interessierter Länder (Regionen) bei der Durchführung einer Untersuchung durch das Handelsministerium wahrheitsgemäß über die Situation berichten und relevante Informationen bereitstellen. Wenn eine interessierte Partei oder die Regierung eines interessierten Landes (einer interessierten Region) die Situation nicht wahrheitsgetreu meldet oder relevante Informationen nicht bereitstellt oder die erforderlichen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitstellt oder die Untersuchung auf andere Weise ernsthaft behindert, kann das Handelsministerium a Entscheidung auf der Grundlage der verfügbaren Fakten.

10. Untersuchungszeitraum

Diese Untersuchung beginnt am 21. August 2024 und sollte in der Regel vor dem 21. August 2025 abgeschlossen sein. Unter besonderen Umständen kann sie um sechs Monate verlängert werden.

11. Kontaktinformationen des Handelsministeriums

Adresse: No. 2 East Chang'an Street, Peking, China

Postleitzahl: 100731

Handelsbehelfs- und Untersuchungsbüro des Handelsministeriums

Tel: 0086-10-65198054, 65198760

Fax: 0086-10-65198172

Website: Unterwebsite des Trade Remedy and Investigation Bureau der Website des Handelsministeriums (URL lautet trb.mofcom.gov.cn)

Handelsministerium

21. August 2024