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International Futures wurde wegen Verstoßes gegen die „Richtlinien zum Inhalt und Format von Jahresberichten von Futures-Unternehmen“ verwarnt und der zuständigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Warnschreiben zugestellt.

2024-08-07

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China Net Finance News am 7. August Gestern kündigte das Beijing Securities Regulatory Bureau entsprechende Regulierungsmaßnahmen an und entschied, dass China International Futures Co., Ltd. (bezeichnet als: International Futures) nach einer Untersuchung die folgenden Probleme hatte: Erstens scheiterte es Die Finanzberichte 2023 innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen. Jahresberichte, jährliche Risikoaufsichtserklärungen und andere Materialien entsprechen nicht Artikel 10 der „Content and Format Guidelines for Annual Reports of Futures Companies“ (CSRC-Ankündigung [2020] Nr. 20). ) und die „Richtlinien für die Erstellung und Einreichung von Risikoüberwachungserklärungen von Futures-Unternehmen“ (CSRC-Ankündigung Nr. 20, 2020) verstoßen gegen die Bestimmungen von Artikel 99 , Absatz 1 der „Measures for the Supervision and Administration of Futures Companies“ (CSRC Order No. 155). Zweitens erfolgte der Beschluss der Hauptversammlung, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen, später als der tatsächliche Beginn der Prüfung des Jahresberichts 2023. Es gibt Mängel in der Unternehmensführung und verstößt gegen die Bestimmungen von Artikel 40 der „Maßnahmen für die „Supervision and Administration of Futures Companies“ (CSRC Order No. 155). .
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 109 der „Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung von Futures-Unternehmen“ (CSRC-Verordnung Nr. 155) hat das Beijing Securities Regulatory Bureau beschlossen, regulatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Warnschreiben für internationale Futures herauszugeben. International Futures muss dem Beijing Securities Regulatory Bureau innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Entscheidung einen schriftlichen Berichtigungsbericht vorlegen.
Gleichzeitig führte das Beijing Securities Regulatory Bureau in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes der Volksrepublik China eine Untersuchung des Jahresabschlusses 2023 von International Futures durch, die von der Beijing Dongshen Accounting Firm (Special General Partnership) durchgeführt wurde ( (bezeichnet als: Dongshen Accounting Firm) und Jia Fan und Song Dongya Das Abrechnungsprüfungsprojekt (Dong Shen Hui [2024] A07-087) wurde geprüft. Nach einer Untersuchung wurde festgestellt, dass die Dongshen Accounting Firm, Jia Fan und Song Dongya, die bestehenden Risikobewertungsverfahren nicht umgesetzt hatten, die Kommunikationsverfahren mit den vorherigen Wirtschaftsprüfern nicht umgesetzt hatten, die geplante Prüfungsarbeit nicht umgesetzt hatten und dies auch nicht getan hatten Implementierung der Goodwill-Werthaltigkeitsprüfungsverfahren in der Prüfungspraxis. Probleme wie unzureichende Umsetzung von Werthaltigkeitsprüfungsverfahren für andere Vermögenswerte, unzureichende Prüfungsverfahren für andere Forderungen und Zinsforderungen und unzureichende Umsetzung von Bestätigungsverfahren.
Die oben genannten Handlungen der Dongshen Accounting Firm, Jia Fan und Song Dongya verstießen gegen die Bestimmungen von Artikel 100 der „Regulations on the Supervision and Administration of Futures Companies“ (CSRC Order No. 155). Gemäß Artikel 111 der „Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung von Futures-Unternehmen“ beschloss das Beijing Securities Regulatory Bureau, Verwaltungsaufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, indem es Warnschreiben an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Dongshen, Jia Fan und Song Dongya verschickte, und zeichnete diese im Protokoll auf Integritätsdateien der Wertpapier- und Terminmärkte. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Dongshen, Jia Fan und Song Dongya sollten auf Praxisrisiken achten, rechtzeitig Maßnahmen zur Stärkung des Qualitätsmanagements ergreifen, die Praxisqualität sicherstellen und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Entscheidung einen schriftlichen Bericht beim Beijing Securities Regulatory Bureau einreichen .
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