2024-09-26
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„auslegung (1) des obersten volksgerichtshofs zur anwendung der delikthaftungsreihe“ (fashi [2024] nr. 12, im folgenden als „auslegung“ bezeichnet) wurde am 26. september 2024 veröffentlicht und tritt in kraft am 27. september 2024. die „interpretation“ konzentriert sich auf die großen kontroversen fragen, die große gesellschaftliche aufmerksamkeit erregt haben und nach der umsetzung des bürgerlichen gesetzbuchs dringend in der prozesspraxis gelöst werden müssen. ziel ist es, die verantwortlichkeiten zu klären, streitigkeiten zielstrebig zu lösen und wirksam zu schützen legitime rechte und interessen des volkes mit pragmatischen und wirksamen bestimmungen.
1. klären sie die haftung aus unerlaubter handlung für die rechtswidrige entziehung eines mündels aus der haft
die „interpretation“ bezieht die vormundschaft in die bürgerlichen rechte und interessen der deliktshaftungsanpassung zum schutz ein, stärkt die zivilrechtlichen sanktionen gegen entführung, kindesentführung und andere unerlaubte handlungen, die schutzbefohlene rechtswidrig aus der vormundschaft entfernen, unterstützt eindeutig die entschädigung der vormunde für die angemessenen ausgaben für die suche nach verwandten, und stellt klar, dass standards zur schadenserkennung bei schweren psychischen erkrankungen zusammen mit strafrechtlichen sanktionen ein und zwei flügel von sanktionen gegen illegale handlungen und rechtsbehelfe bilden, wodurch die grundrechte und interessen der bürger wirksam geschützt und die stabilität familiärer beziehungen aufrechterhalten werden.
2. stellen sie klar, dass der vormund die volle verantwortung trägt, wenn der vormund gegen das gesetz verstößt.
die auslegung sieht eindeutig vor, dass der vormund die gesamte haftung des rechtsverletzers trägt, wenn ein vormund einen rechtsverstoß begeht. um gleichzeitig die situation zu vermeiden, dass nicht nahe verwandte als vormund fungieren und der mündel selbst über eigentum verfügt, kann die volle verantwortung des vormunds dazu führen, dass nicht nahe verwandte nicht bereit sind, als vormund zu fungieren, so die „interpretation“. außerdem ist festgelegt, dass „die entschädigungsgebühr zunächst aus dem vermögen des mündels bezahlt werden kann, der fehlbetrag muss vom vormund beglichen werden“.
3. klären sie die verantwortung der schüler für personenschäden, die personen außerhalb der schule erleiden.
in der „auslegung“ wird klargestellt, dass, wenn ein schüler von jemandem außerhalb der schule einen personenschaden erleidet, der dritte, der den verstoß begangen hat, die erste haftbare partei ist und die bildungseinrichtung, die ihren verwaltungspflichten nicht nachgekommen ist, die nachfolgende zusätzliche haftung trägt; wenn der dritte unbekannt ist, tragen bildungseinrichtungen, die ihren verwaltungspflichten nicht nachkommen, zunächst die verantwortung, die ihren fehlern entspricht, und haben das recht, von dritten schadensersatz zu verlangen.
4. klären sie den umfang der zivilrechtlichen haftung des arbeitgebers, wenn ein mitarbeiter eine straftat begeht
artikel 17 der „auslegung“ stellt klar, dass die strafrechtliche haftung des mitarbeiters die zivilrechtliche haftung des arbeitgebers gemäß dem gesetz nicht berührt, wenn eine rechtswidrige handlung, die ein mitarbeiter bei der ausübung seiner arbeitsaufgaben begeht, anderen schaden zufügt und eine straftat gegen eine natürliche person darstellt . wenn der arbeitgeber nach dem gesetz für verstöße haftbar ist, können die im strafverfahren erzielten rückforderungen und entschädigungen im zivilurteil spezifiziert und abgezogen werden, oder sie können im rahmen des vollstreckungsverfahrens abgezogen werden.
5. selbstschäden, die durch fehlerhafte produkte verursacht werden, fallen selbstverständlich in den anwendungsbereich der produkthaftungsentschädigung.
gemäß der „auslegung“ können verbraucher eine klage wegen unerlaubter haftung einreichen und schadensersatz für selbstschäden am produkt und andere sachschäden als das fehlerhafte produkt fordern, was einem rechtzeitigen und bequemen schutz der legitimen rechte und interessen von förderlich ist verbraucher.
6. klärung der einschlägigen geltenden vorschriften zur haftung bei verkehrsunfällen mit kraftfahrzeugen
in bezug auf die haftung des kfz-versicherungspflichtigen und des verursachers von verkehrsunfällen, bei denen es sich nicht um dieselbe person handelt, die identifizierung dritter in der kfz-haftpflichtversicherung und andere fragen ist ein strenger ton einzuführen und die erfüllung gesetzlicher verpflichtungen zu stärken und illegale sanktionen und besser, um die reisesicherheit der menschen zu schützen und sicherzustellen, dass diejenigen, die verstoßen haben, vollständig entschädigt werden.
7. es ist ausdrücklich verboten, gewalttätige hunde und andere hundearten zu halten, die menschen schaden zufügen. die ausnahme gilt nicht.
präzisieren sie den gesetzgeberischen geist der „strengsten verschuldensunabhängigen haftung“ im bürgerlichen gesetzbuch und stärken sie das verantwortungsbewusstsein von tierzüchtern und -managern. die „auslegung“ legt fest, dass die aufzucht gefährlicher hunde und anderer gefährlicher tiere, die schaden anrichten, verboten ist an andere: das volksgericht unterstützt niemanden, der verantwortung übernimmt oder seine verantwortung reduziert.
8. klären sie die verantwortlichkeiten der parteien, die für schäden verantwortlich sind, die durch geworfene und herabfallende gegenstände verursacht werden
die „auslegung“ legt fest, dass, wenn aus großer höhe geworfene oder fallende gegenstände schäden an anderen verursachen, der jeweilige schädiger die erste haftungspartei ist und das immobiliendienstleistungsunternehmen, das die erforderlichen sicherheitsmaßnahmen nicht trifft, die nachfolgende zusätzliche haftung trägt; kann ein konkreter schädiger nicht ermittelt werden, tragen gebäudeverwalter wie immobiliendienstleistungsunternehmen, die es versäumen, erforderliche sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, zunächst die verantwortung für ihr verschulden. der schaden an den übrigen teilen des verletzers ist von dem gebäudenutzer, der die verletzung möglicherweise verursacht hat, angemessen zu ersetzen. die oben genannten verantwortlichen haben das recht, schadensersatz von konkreten, nach übernahme der verantwortung künftig ermittelten rechtsverletzern zu verlangen.