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Entschlossen, Steuern zu erheben! Das endgültige Urteil der EU-Antisubventionsuntersuchung gegen Chinas Elektrofahrzeuge wird bekannt gegeben, an der BYD, SAIC usw. beteiligt sind! Handelsministerium: Entschieden dagegen

2024-08-21

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Laut CCTV News hat die Europäische Kommission am 20. August Ortszeit den relevanten Parteien einen Entscheidungsentwurf über die endgültigen Ausgleichszölle auf aus China importierte reine Elektrofahrzeuge vorgelegt.

Im Vergleich zu den von der Europäischen Kommission am 12. Juni bekannt gegebenen vorübergehenden Zollsätzen für aus China importierte batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) nahm die Europäische Kommission dieses Mal eine leichte Anpassung des vorgeschlagenen Steuersatzes vor. In,BYD beträgt 17 %, Geely 19,3 %, SAIC 36,3 %, andere kooperative Unternehmen 21,3 % und alle anderen nicht kooperativen Unternehmen 36,3 %. Es wurde beschlossen, für Tesla als chinesischen Exporteur einen separaten Zollsatz einzuführen. die derzeit bei 9 % liegt. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission beschlossen, keine rückwirkenden Ausgleichszölle zu erheben.

Die Europäische Kommission erklärte, dass relevante Parteien so schnell wie möglich eine Anhörung bei der Dienstabteilung der Kommission beantragen und innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen abgeben können. Anschließend wird die Europäische Kommission nach Berücksichtigung der Ansichten der interessierten Parteien eine endgültige Entscheidung den Mitgliedstaaten vorlegen, die gemäß dem Überprüfungsverfahren gemäß den Regeln der Europäischen Kommission abstimmen werden (es sei denn, es gibt eine Mehrheit der Gegenstimmen). der Vorschlag der Kommission wird angenommen). Die endgültigen Maßnahmen müssen innerhalb von vier Monaten nach Einführung der vorübergehenden Zölle umgesetzt werden. Etwaige Maßnahmen haben eine Wirkungsdauer von 5 Jahren, die auf begründeten Antrag und nachträglicher Prüfung verlängert werden kann.

Am 20. August beantwortete der Sprecher des Handelsministeriums die Fragen von Reportern zur Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung der EU-Antisubventionsuntersuchung gegen Chinas Elektrofahrzeuge.

fragen:Am 20. August gab die Europäische Kommission das endgültige Urteil ihrer Antisubventionsuntersuchung gegen Chinas Elektrofahrzeuge bekannt. Wie äußert sich China dazu?

Antwort:China hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die voreingestellten Schlussfolgerungen der europäischen Seite in ihrer Antisubventionsuntersuchung zu Elektrofahrzeugen in China und ihre Praktiken in allen Aspekten der Untersuchung gegen ihre Verpflichtung zu den Grundsätzen „Objektivität, Fairness, Nichtdiskriminierung und Transparenz“ verstoßen sind auch nicht mit den WTO-Regeln vereinbar. Daher ist „fairer Wettbewerb“ die Bezeichnung für „unlauteren Wettbewerb“.