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„Nach der Batterieformel gefragt“!SAIC reichte eine Verteidigungsmeinung ein

2024-07-22

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China Fund News-Reporter Feng Yao

Nachdem die Europäische Kommission (im Folgenden „Europäische Kommission“ genannt) die Einführung der höchsten Ausgleichszölle geplant hatte, reichte die SAIC-Gruppe eine Verteidigungsgutachten ein.

Am 22. Juli veröffentlichte das offizielle Weibo der SAIC Motor Group, dass die Europäische Kommission auf Ersuchen von SAIC Motor eine Sonderanhörung zu Antisubventionsuntersuchungen in der EU-Zentrale in Brüssel abgehalten habe und SAIC der Europäischen Kommission eine vorläufige Verteidigungsmeinung vorgelegt habe Antisubventionsurteil.


In seiner Verteidigungsgutachten erwähnte SAIC eine Reihe unangemessener Aussagen der Europäischen Kommission, darunter „die Forderung nach Zusammenarbeit bei der Bereitstellung batteriebezogener chemischer Formeln usw.“

„Über den normalen Untersuchungsumfang hinaus“

Laut SAIC hat die Europäische Kommission am 19. Juli eine Sonderanhörung zu Antisubventionsuntersuchungen am EU-Hauptsitz in Brüssel abgehalten. SAIC hat der Europäischen Kommission ihre vorläufigen Verteidigungsgutachten vorgelegt, um ihre legitimen Rechte und Interessen zu schützen.

In der Anhörung wies SAIC darauf hin, dass die Ausgleichsuntersuchung der Europäischen Kommission wirtschaftlich sensible Informationen betreffe, wie etwa die Untersuchung, die eine Zusammenarbeit bei der Bereitstellung batteriebezogener chemischer Formeln usw. erfordere, was über den Rahmen einer normalen Untersuchung hinausgehe.

Gleichzeitig erklärte SAIC auch, dass die Europäische Kommission Fehler bei der Ermittlung von Subventionen begangen habe, etwa indem sie ein Autofinanzierungsunternehmen, das sich zu 100 % im Besitz eines ausländischen Joint Ventures befindet, als Tochtergesellschaft von SAIC verwechselt und es in die Berechnung der Subventionssätze einbezogen habe.

Darüber hinaus hat SAIC während des Untersuchungsprozesses Tausende von schriftlichen Materialien eingereicht, aber die Europäische Kommission ignorierte einige der wichtigsten Informationen und Verteidigungsgutachten der SAIC und erhöhte die Subventionssätze mehrerer Projekte.

Und erst am 18. Juli nahm SAIC unter der Organisation der Chinesischen Handelskammer für Import und Export von Maschinen und Elektronikprodukten auch an der nachträglichen vorläufigen Anhörung zur Antisubventionsuntersuchung der EU gegen Chinas Elektrofahrzeuge teil.

Vertreter der chinesischen Handelskammer für den Import und Export von Maschinen und elektronischen Produkten haben in ihrer Vorabentscheidung zu diesem Fall deutlich darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission in vielerlei Hinsicht gegen WTO-Regeln und EU-Antisubventionsvorschriften verstoßen hat Die Vorabentscheidung kann nicht die tatsächliche Situation der in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen in China widerspiegeln.

Am 12. Juni dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission vorläufige Offenlegungsinformationen und verhängte zusätzliche Ausgleichszölle in Höhe von 17,4 %, 20 % bzw. 38,1 % auf die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Automobilunternehmen BYD, Geely Automobile und SAIC. Für Elektrofahrzeughersteller, die an der Untersuchung teilgenommen haben, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, wird ein durchschnittlicher Ausgleichszoll von 21 % erhoben. Für aus China importierte Tesla-Fahrzeuge wird ein zusätzlicher Ausgleichszoll von 38,1 % erhoben Es können gesonderte Steuersätze gelten.

Am 4. Juli gab die Europäische Kommission jedoch weitere angepasste Steuersätze bekannt, die wie folgt lauten: BYD 17,4 %, Geely 19,9 % und SAIC 37,6 %. Auf andere Elektrofahrzeughersteller, die an der Untersuchung mitarbeiten, aber nicht in die Stichprobe einbezogen werden, wird ein vorübergehender Ausgleichszoll von 20,8 % erhoben, und der Steuersatz für nicht kooperierende Automobilhersteller beträgt 37,6 %.

Offensichtlich unterliegt die SAIC-Gruppe unter den chinesischen Automobilunternehmen schon immer dem höchsten Steuersatz.

Nach Angaben der China Automobile Association exportierte Chery in der ersten Hälfte dieses Jahres 532.000 komplette Fahrzeuge ins Ausland und belegte damit den ersten Platz im Exportvolumen kompletter Fahrzeuge meines Landes. Dicht dahinter folgte SAIC mit 439.000 Exporten ins Ausland. Im Jahr 2023 exportierte die SAIC-Gruppe jedoch insgesamt 483.000 Komplettfahrzeuge und belegte damit den ersten Platz unter allen unabhängigen Marken. Im gleichen Zeitraum belief sich das Exportvolumen kompletter Fahrzeuge von Chery auf 394.000 Einheiten und lag damit an zweiter Stelle unter allen Eigenmarken-Automobilunternehmen. ‌

SAIC Motor gab außerdem kürzlich bekannt, dass in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Fahrzeuge mit neuer Energie etwa 20 % der Exporte von SAIC nach Europa ausmachten. SAIC erklärte außerdem, dass Kraftstofffahrzeuge laut einschlägigen Mitteilungen der Europäischen Kommission nicht von der Steuererhöhung betroffen seien.

Es besteht noch Spielraum für Anpassungen bei den Steuersätzen und -bereichen

Tatsächlich gab es in letzter Zeit viele Änderungen hinsichtlich der Absicht der Europäischen Kommission, Ausgleichszölle gegen chinesische Automobilunternehmen zu erheben.

Kürzlich wurde berichtet, dass die Europäische Kommission vorübergehend Zölle von bis zu 37,6 % auf aus China importierte Elektrofahrzeuge erhoben und die Meinungen der EU-Mitgliedstaaten durch sogenannte „Beratungsabstimmungen“ eingeholt hat. Unter ihnen stimmten 12 EU-Mitgliedstaaten für die Einführung von Zöllen, 4 stimmten dagegen und 11 enthielten sich der Stimme.

Unabhängig davon hat die Europäische Kommission Volkswagen und BMW auch signalisiert, dass sie eine deutliche Reduzierung der hohen Zölle auf zwei in China hergestellte und nach Europa importierte Modelle in Betracht ziehen könnte.

Bei diesen beiden Modellen handelt es sich um den neuen elektrischen MINI COOPER von BMW und den Cupra Tavascan von Volkswagen Seat. Werden diese beiden Modelle Anfang Juli nach den neuen Regelungen berechnet, drohen ihnen Höchsttarife von 37,6 %.

Berichten zufolge ist die Europäische Kommission bereit, die beiden Automobilhersteller als sogenannte „Kooperationsunternehmen“ einzustufen, wodurch sie den Zoll auf 20,8 % senken können. Sollte sich die EU-Kommission endlich mit Volkswagen und BMW einigen, wäre das ihr erster Kompromiss in der Tarifpolitik.

Darüber hinaus könnten chinesische Elektrofahrzeuge, die von US-Automobilherstellern wie Tesla hergestellt werden, in der Endphase möglicherweise auch eine gesonderte Steuerberechnung genießen.

Es wird berichtet, dass die endgültigen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausgleichszöllen am 4. November bekannt gegeben werden und fünf Jahre lang gelten werden. Das bedeutet, dass ab dem 4. Juli, wenn die EU mit der Einführung vorübergehender Zölle beginnt, bis zur Festlegung der formellen Zölle noch etwa vier Monate Zeit bleiben, um Verhandlungen oder Konsultationen mit der EU und den relevanten Mitgliedstaaten durchzuführen.

Daher besteht aus Sicht der Branche noch Spielraum für Anpassungen in den Abschlussberichtsergebnissen der Ausgleichsuntersuchung, insbesondere in Bezug auf den Steuersatz und den Umfang der Zusatzzölle.

In der Branche wird allgemein davon ausgegangen, dass aufgrund dieser Auswirkungen von den chinesischen Unternehmen für neue Energiefahrzeuge erwartet wird, dass sie die Risiken und Chancen der Lieferkette neu bewerten und verschiedene Abhilfestrategien in Betracht ziehen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer neuen Energiefahrzeuge auf dem europäischen Markt aufrechtzuerhalten.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören laut Brancheninsidern: die Errichtung neuer Fahrzeugmontagewerke in Europa oder durch Fusionen und Übernahmen, die Anpassung der Preise in allen Aspekten der Lieferkette, um zusätzliche Zollkosten zu reduzieren, und sogar die Weitergabe nicht aufnehmbarer Zollkosten an Kunden oder Lieferanten .

Herausgeber: Joey

Rezensionen: Chen Siyang

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