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Beschleunigen Sie die Förderung des Gesetzes zur Förderung der Privatwirtschaft, damit sich Privatunternehmen unbesorgt entwickeln können

2024-08-19

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Quelle dieses Artikels: Times Weekly Autor: Chi Yu

Kürzlich sagte Shen Chunyao, Direktor des Rechtsausschusses des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, in einem Interview, dass der Nationale Volkskongress im nächsten Schritt eine Reihe von Gesetzen ausarbeiten werde, darunter das Gesetz zur Förderung der Privatwirtschaft Finanzrecht und das Umweltgesetzbuch im Gesetzgebungsbereich. Für institutionelle Innovationsmaßnahmen, die schrittweise vorangetrieben werden müssen, können Methoden wie „Entscheidung + Gesetzgebung“ und „Entscheidung + Gesetzesänderung“ übernommen werden. Relevante Entscheidungen sollten zunächst im Einklang mit dem Gesetz und dann mit der entsprechenden Gesetzgebung und dem Gesetz getroffen werden Änderungen können zeitnah umgesetzt und vorangetrieben werden.

Zuvor sagte Zhao Chenxin, stellvertretender Direktor der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, auf einer Pressekonferenz zum Thema „Förderung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung“, die am 1. August vom Informationsbüro des Staatsrates abgehalten wurde, dass die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission dies getan habe arbeitet derzeit mit mehreren Abteilungen an der Formulierung des Gesetzes zur Förderung der Privatwirtschaft, um die Eigentumsrechte privater Unternehmen sowie die Rechte und Interessen von Unternehmern im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften zu schützen und die Systeme und Mechanismen für die Beteiligung privater Unternehmen an wichtigen nationalen Strategien zu verbessern.

Die dritte Plenarsitzung des 20. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas gab ein Signal aus, „unerschütterlich das Banner der Reform und Öffnung hochzuhalten“. Im „Beschluss des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas zur weiteren umfassenden Vertiefung der Reformen und zur Förderung der Modernisierung Chinas“ (im Folgenden „Beschluss“ genannt) wurden auf der Sitzung insgesamt mehr als 300 wichtige Reformmaßnahmen überprüft und genehmigt vorgeschlagen wurden.

Aus dem Inhalt des „Beschlusses“ geht hervor, dass zu den wichtigen Maßnahmen und Aufgabenanforderungen des Plenums die Formulierung des Privatwirtschaftsförderungsgesetzes, des Finanzgesetzes, die Ausarbeitung des Ökologischen Umweltgesetzes usw. gehören die Formulierung, Änderung, Aufhebung, Auslegung, Kodifizierung und damit verbundene Genehmigung von Gesetzen, Genehmigung und andere Arbeiten. Neue Antworten können nur durch vertiefte Reformen im Gesetzgebungsbereich gegeben werden.

Alle Bereiche der Gesellschaft warten seit langem auf die Verabschiedung des Privatwirtschaftsförderungsgesetzes.

Wie wir alle wissen, ist die Privatwirtschaft nicht nur eine wichtige Säule der Volkswirtschaft unseres Landes, sondern auch die Kraftquelle für gesellschaftliche Innovation und Entwicklung.

Im aktuellen Rechtssystem meines Landes gibt es keine Inhalte zum Schutz der Privatwirtschaft oder zur Gewährleistung der gleichberechtigten Nutzung von Ressourcenelementen durch alle Marktteilnehmer. Da es sich bei den meisten erkannten Problemen jedoch um grundsätzliche Probleme handelt, ist seine Bedienbarkeit nicht besonders gut. Auf der anderen Seite gibt es für Wirtschaftssubjekte wie staatliche Unternehmen und ausländische Unternehmer entsprechende Gesetze im aktuellen Rechtssystem. Als häufigste Unternehmensform und marktwirtschaftliche Rechtsform haben private Unternehmen jedoch noch keine Sonderbehandlung erfahren offensichtlich ein Manko.

Gleichzeitig ist mit den Veränderungen im globalen geopolitischen und inländischen Wirtschaftsumfeld in den letzten Jahren der Druck auf Unternehmen gestiegen. Im Gegensatz dazu sind private Unternehmen anfälliger als andere Marktteilnehmer und haben mit größeren Schwierigkeiten zu kämpfen. Derzeit ist ein umfassendes und wirksames Gesetz dringend erforderlich, um die gesunde Entwicklung der Privatwirtschaft zu schützen.

Von der Verkündung der „Entscheidung“ bis hin zu jüngsten Stellungnahmen lässt sich erkennen, dass sich der Gesetzgebungsprozess zum Privatwirtschaftsförderungsgesetz beschleunigt.

Doch je wichtiger und dringlicher es ist, desto mehr Augenmerk sollte auf die Qualität der Gesetzgebung gelegt werden. Das künftige Privatwirtschaftsförderungsgesetz muss nicht nur „schön“ sein, sondern auch „benutzerfreundlich“.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die Weisheit der Menschen umfassend zu erfassen, insbesondere die „dringenden Bedürfnisse und Sorgen“ privater Unternehmen zu hören und in der Gesetzgebung gezielt darauf zu reagieren.

Was sind die wesentlichen Erwartungen privater Unternehmen und Privatunternehmer an das Privatwirtschaftsförderungsgesetz?

Die erste besteht darin, ein transparentes und vorhersehbares politisches Umfeld zu schaffen. Dies erfordert die Festlegung einer Reihe von Richtlinien rund um die Privatwirtschaft durch Rechtsformen und die Festlegung klarer Compliance-Standards für die standardisierten Abläufe privater Unternehmen.

Zweitens hoffen wir, eine rote Linie gegen einige Verhaltensweisen zu ziehen, die private Unternehmen im Geschäftsumfeld diskriminieren. Seit langem gibt es auf dem gleichen Markt vereinzelt Eintrittsbarrieren wie „Glastüren“ und „Federtüren“ für Privatunternehmen. Ähnliche Diskriminierungen müssen verboten werden.

Privatunternehmen und Privatunternehmer hoffen auf einen soliden Schutz ihrer legitimen Rechte und Interessen. Um den zuständigen Ressorts die selektive Durchsetzung des Rechts gegenüber Privatunternehmen zu verbieten oder mit strafrechtlichen Mitteln in zivilwirtschaftliche Streitigkeiten in Form von Gesetzen einzugreifen und die Haftungsbestimmungen zu präzisieren, ist die Formulierung des Privatwirtschaftsförderungsgesetzes zweifellos eine Chance.

Bei der Formulierung des Privatwirtschaftsförderungsgesetzes handelt es sich nicht nur um eine Mikromaßnahme für Privatunternehmen, sondern auch um „zwei unbeirrbare“ Makrostrategien.

Die Einführung eines Gesetzes zur Förderung der Privatwirtschaft mit den Merkmalen der Rechtsprechung, Urteilsfähigkeit und Durchsetzbarkeit wird eine „Beruhigung“ für private Unternehmer und sogar die gesamte Gesellschaft sein.

(Der Autor ist ein besonderer Kommentator)