Originalarbeiten sollten nicht zu kostenlosen Werkzeugen für das Training künstlicher Intelligenz werden
2024-08-18
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Kürzlich warnte CNKI das KI-Such-Startup MiTa Technology, dass es ohne Erlaubnis akademische Literaturtitel, Inhaltsverzeichnisse und Abstracts in KI-Suchergebnissen präsentiert habe, was einen schweren Verstoß darstelle. Diesbezüglich äußerte Secret Tower Technology Zweifel und Unverständnis. Darüber hinaus wies Elizabeth Jipney, Herausgeberin der international renommierten Fachzeitschrift „Nature“, in einem aktuellen Artikel darauf hin, dass immer mehr akademische Verlage Forschungsarbeiten an Technologieunternehmen für das Training künstlicher Intelligenz im Smart-Modell vergeben. Ein akademischer Verlag verdiente damit 23 Millionen Dollar, während der Autor null verdiente.
Künstliche Intelligenz wird zunehmend zu einer bekannten neuen Sache und fortschrittlichen Technologie. Große Sprachmodelle (LLMs) stützen sich zum Training häufig auf große Datenmengen, die aus dem Internet entnommen werden. Aufgrund ihres reichhaltigen Inhalts und ihrer hohen Informationsdichte sind wissenschaftliche Arbeiten wertvoller als große Mengen gewöhnlicher Daten und eine wichtige Datenquelle im KI-Training.
Dies scheint relativ normal zu sein, denn die Zitierung früherer Forschungsergebnisse kann die Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit der Arbeit erhöhen. Auch Referenzen sind ein wesentlicher Bestandteil einer qualifizierten wissenschaftlichen Arbeit. Aber dieses Phänomen bringt tatsächlich ernsthafte Probleme des geistigen Eigentums mit sich. Nach dem Urheberrechtsgesetz haben Urheberrechtsinhaber Rechte an ihren Werken, wie z. B. das Recht zur Veröffentlichung, Autorisierung, Verbreitung, zum Schutz der Integrität des Werks, zur Verbreitung von Informationsnetzwerken, zur Anpassung und zur Zusammenstellung. Auch vom Autor autorisierte Verlage genießen entsprechende Rechte.
Natürlich unterliegt auch das Urheberrecht entsprechenden Beschränkungen. Unter entsprechenden Umständen darf dem Urheber für die Nutzung des Werks keine Vergütung gezahlt werden, jedoch sind der Name des Urhebers und der Titel des Werks anzugeben. Zum Beispiel zum persönlichen Studium, zur Recherche oder zur Würdigung, um die veröffentlichten Werke anderer Leute vorzustellen, ein bestimmtes Thema zu kommentieren, die veröffentlichten Werke anderer Leute in dem Werk angemessen zu zitieren, um über die veröffentlichten Werke anderer Leute zu berichten; in Zeitungen, Zeitschriften, im Radio Unvermeidbare Vervielfältigung oder Zitierung veröffentlichter Werke im Radio, Fernsehen und anderen Medien; Übersetzen, Adaptieren, Zusammenstellen, Senden oder Kopieren einer kleinen Menge veröffentlichter Werke für den Schulunterricht oder die wissenschaftliche Forschung zur Verwendung durch Lehrkräfte oder wissenschaftliche Forscher ; Bibliotheken, Archive usw. vervielfältigen Werke, die vom Museum zum Zweck der Ausstellung oder Erhaltung von Editionen gesammelt wurden. Für die Aufführung werden keine Gebühren an die Öffentlichkeit erhoben und die Künstler werden nicht entlohnt nicht aus Profitgründen.
Aus dem oben Gesagten geht hervor, dass die faire Nutzung der Werke anderer Personen dem Gemeinwohl dienen und gemeinnützig sein sollte. Wenn Sie die Arbeit einer anderen Person „kostenlos“ zu Gewinnerzielungszwecken nutzen, stellt dies offensichtlich eine Rechtsverletzung dar. Nehmen Sie als Beispiel die Schulung künstlicher Intelligenz. Der Zweck der Schulung künstlicher Intelligenz besteht darin, den Geschäftswert zu steigern, um sich im harten Wettbewerb auf dem Markt einen Vorteil zu verschaffen. Wenn bei der Bereitstellung von Suchdiensten für Internetnutzer der Autor angegeben und der Originaltext verlinkt wird und dadurch die Beliebtheit, Downloads und Zitierungen des Originaltexts erhöht werden, gilt dies natürlich als faire Verwendung und stellt keinen Verstoß dar.
Es ist zu beachten, dass einige Zeitschriften und Verlage zwar das Urheberrecht „aufgekauft“ haben, was darauf hinweist, dass der Verlag das Recht zur Veröffentlichung und Verbreitung hat, dies jedoch nicht bedeutet, dass der Verlag das Recht hat, den Autor vollständig zu ersetzen. Generell ist die Schulung künstlicher Intelligenz dem technologischen Fortschritt förderlich, relevante Unternehmen können Werke jedoch nicht kostenlos und ohne Einschränkungen nutzen. Sie sollten weiterhin im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes agieren und dürfen nicht unter dem Banner der technologischen Innovation verstoßen.
Text |. Shi Hongju