nachricht

kampf gegen illegale ki-synthese! die cyberspace administration of china hat die „maßnahmen zur kennzeichnung synthetischer inhalte, die durch künstliche intelligenz generiert werden (entwurf zur kommentierung)“ veröffentlicht.

2024-09-14

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um die durch künstliche intelligenz generierte identifizierung synthetischer inhalte zu standardisieren, die nationale sicherheit und soziale öffentliche interessen zu wahren und die legitimen rechte und interessen von bürgern, juristischen personen und anderen organisationen im einklang mit dem „cybersicherheitsgesetz der volksrepublik china“ zu schützen. , „verwaltungsvorschriften für empfehlungsalgorithmen für internet-informationsdienste“, „internet-verordnungen zur verwaltung der tiefensynthese von informationsdiensten“, „vorläufige maßnahmen für die verwaltung generativer künstlicher intelligenzdienste“ und andere gesetze und vorschriften der cyberspace administration of china hat die „maßnahmen zur kennzeichnung von durch künstliche intelligenz generierten inhalten (entwurf zur kommentierung)“ entworfen, der nun der öffentlichkeit zur stellungnahme zugänglich ist. die öffentlichkeit kann über die folgenden kanäle und methoden feedback geben:

1. per e-mail senden an: [email protected].

2. senden sie ihre meinungen per brief an: network management technology bureau des state internet information office, no generiert durch künstliche intelligenz“.

die frist für rückmeldungen endet am 14. oktober 2024.

anhang: methoden zur kennzeichnung synthetischer inhalte, die durch künstliche intelligenz generiert werden (entwurf zur kommentierung)

staatliches internet-informationsbüro

14. september 2024

durch künstliche intelligenz generierte methode zur identifizierung synthetischer inhalte

(entwurf für kommentare)

artikel 1 um die gesunde entwicklung der künstlichen intelligenz zu fördern, die durch künstliche intelligenz erzeugte identifizierung synthetischer inhalte zu standardisieren, die legitimen rechte und interessen von bürgern, juristischen personen und anderen organisationen zu schützen und soziale und öffentliche interessen zu schützen, heißt es in der „cybersicherheitsgesetz der volksrepublik china„, „verwaltungsbestimmungen für algorithmen für internetinformationsdienste“, „verwaltungsbestimmungen für die tiefensynthese von internetinformationsdiensten“, „vorläufige maßnahmen für die verwaltung generativer künstlicher intelligenzdienste“ und andere gesetze, verwaltungsvorschriften und abteilungsregeln, diese maßnahmen werden formuliert.

artikel 2 anbieter von netzwerkinformationsdiensten (im folgenden als „dienstanbieter“ bezeichnet), die die bestimmungen der „verwaltungsbestimmungen für empfehlungsalgorithmen für internetinformationsdienste“, der „verwaltungsvorschriften für tiefensynthese von internetinformationsdiensten“ und der „vorläufigen maßnahmen für die verwaltung“ einhalten „generative artificial intelligence services“ ) sofern künstliche intelligenz zur generierung synthetischer inhaltskennzeichnungen eingesetzt wird, gelten diese maßnahmen.

wenn industrieorganisationen, unternehmen, bildungs- und wissenschaftliche forschungseinrichtungen, öffentliche kultureinrichtungen, relevante berufsinstitutionen usw. technologien zur erzeugung und synthese künstlicher intelligenz entwickeln und anwenden, aber keine dienstleistungen für die inländische öffentlichkeit erbringen, finden die bestimmungen dieser maßnahmen keine anwendung.

artikel 3 durch künstliche intelligenz generierte synthetische inhalte beziehen sich auf texte, bilder, audio-, video- und andere informationen, die mithilfe der technologie der künstlichen intelligenz erstellt, generiert und synthetisiert werden.

die durch künstliche intelligenz generierte synthetische inhaltsidentifizierung umfasst die explizite und implizite identifizierung.

explizite logos beziehen sich auf logos, die dem generierten synthetischen inhalt oder der interaktiven szenenschnittstelle hinzugefügt, in text, ton, grafik usw. präsentiert werden und von benutzern deutlich wahrgenommen werden können.

implizite identifikatoren beziehen sich auf identifikatoren, die durch technische maßnahmen in die generierten synthetischen inhaltsdateidaten eingefügt werden und von benutzern nicht leicht wahrgenommen werden können.

artikel 4 fällt der vom diensteanbieter bereitgestellte generierte synthesedienst unter die umstände von artikel 17 absatz 1 der „verwaltungsvorschriften zur detaillierten synthese von internet-informationsdiensten“, sind die generierten synthetischen inhalte gemäß dem ausdrücklich zu kennzeichnen folgenden anforderungen.

(1) fügen sie textaufforderungen oder allgemeine symbolaufforderungen und andere zeichen an geeigneten positionen am anfang, ende und in der mitte des textes hinzu oder fügen sie auffällige aufforderungszeichen auf der interaktiven szenenoberfläche oder um den text herum hinzu;

(2) fügen sie sprachansagen oder audiorhythmusansagen und andere zeichen am anfang, ende oder in der mitte des audios hinzu oder fügen sie auffällige aufforderungszeichen in der interaktiven szenenschnittstelle hinzu;

(3) fügen sie an einer geeigneten stelle im bild eine auffällige erinnerungsmarkierung hinzu.

(4) fügen sie auffällige aufforderungen zum startbildschirm des videos und an geeigneten stellen rund um die videowiedergabe hinzu. offensichtliche aufforderungen können an geeigneten stellen am ende und in der mitte des videos hinzugefügt werden.

(5) bei der präsentation einer virtuellen szene sollte ein auffälliges hinweisschild an einer geeigneten position auf dem startbildschirm angebracht werden, und ein auffälliges hinweisschild kann während der kontinuierlichen bereitstellung der virtuellen szene an einer geeigneten position angebracht werden;

(6) andere generierte synthetische dienstszenarien sollten eine explizite identifizierung mit erheblicher aufforderungswirkung entsprechend ihren eigenen anwendungsmerkmalen hinzufügen.

wenn dienstanbieter möglichkeiten zum generieren synthetischer inhalte zum herunterladen, kopieren und exportieren bereitstellen, sollten sie sicherstellen, dass die dateien eine eindeutige identifizierung enthalten, die den anforderungen entspricht.

artikel 5 diensteanbieter müssen gemäß den bestimmungen von artikel 16 der „verordnung zur verwaltung der tiefensynthese von internetinformationsdiensten“ den dateimetadaten, die synthetische inhalte generieren, eine implizite identifizierung hinzufügen synthetischer inhalt, dienstbereitstellung name oder code des autors, inhaltsnummer und andere informationen zu produktionselementen.

diensteanbieter werden aufgefordert, bei der generierung synthetischer inhalte eine implizite identifizierung in form von digitalen wasserzeichen hinzuzufügen.

dateimetadaten beziehen sich auf beschreibende informationen, die gemäß einem bestimmten codierungsformat in den dateiheader eingebettet sind und zum aufzeichnen von dateiquelle, attributen, verwendung, urheberrecht und anderen informationen verwendet werden.

artikel 6 diensteanbieter, die online-plattformdienste zur verbreitung von informationsinhalten bereitstellen, ergreifen maßnahmen, um die verbreitungsaktivitäten zur generierung synthetischer inhalte zu standardisieren.

(1) es sollte überprüft werden, ob die dateimetadaten implizite identifikatoren enthalten. wenn es implizite identifikatoren gibt, sollten geeignete methoden angewendet werden, um den veröffentlichten inhalt mit auffälligen erinnerungssymbolen zu versehen, um benutzer deutlich daran zu erinnern, dass es sich bei dem inhalt um generierten synthetischen inhalt handelt.

(2) wenn die implizite identifizierung in den dateimetadaten nicht überprüft wird, der benutzer jedoch erklärt, dass es sich bei dem inhalt um synthetischen inhalt handelt, sollten geeignete methoden verwendet werden, um eine auffällige warnmarkierung um den veröffentlichten inhalt herum anzubringen, um den benutzer daran zu erinnern, dass der inhalt möglicherweise erstellt wurde synthetische inhalte generiert werden;

(3) wenn die implizite identifizierung in den dateimetadaten nicht überprüft wird und der benutzer nicht erklärt, dass synthetische inhalte generiert werden, der dienstanbieter, der plattformdienste für die verbreitung von netzwerkinformationsinhalten bereitstellt, jedoch eine explizite identifizierung oder andere spuren der generierten synthese erkennt, wird dies der fall sein kann identifiziert werden als: wenn der verdacht besteht, dass es sich bei dem inhalt um synthetischen inhalt handelt, sollten geeignete maßnahmen ergriffen werden, um eine deutliche warnmarkierung um den veröffentlichten inhalt herum anzubringen, um benutzer daran zu erinnern, dass es sich bei dem inhalt vermutlich um synthetischen inhalt handelt;

(4) in fällen, in denen tatsächlich, möglicherweise oder vermutet wird, dass synthetische inhalte generiert wurden, sollten die generierten synthetischen inhaltsattributinformationen, der name oder code der kommunikationsplattform, die inhaltsnummer und andere kommunikationselementinformationen zu den dateimetadaten hinzugefügt werden.

(5) stellen sie die erforderlichen identifizierungsfunktionen bereit und erinnern sie die benutzer daran, proaktiv anzugeben, ob der veröffentlichte inhalt generierte synthetische inhalte enthält.

artikel 7 plattformen zur verbreitung von internetanwendungen überprüfen, ob der diensteanbieter die funktion zur generierung der identifizierung synthetischer inhalte bereitstellt, wenn die anwendung ins regal gestellt oder online überprüft wird.

artikel 8 der diensteanbieter legt in der benutzerdienstleistungsvereinbarung klar die methoden, stile und anderen normativen inhalte für die generierung synthetischer inhaltsmarken fest und fordert die benutzer auf, die relevanten anforderungen an die markenverwaltung sorgfältig zu lesen und zu verstehen.

artikel 9 wenn der benutzer den dienstanbieter benötigt, um generierte synthetische inhalte ohne explizite identifizierung bereitzustellen, kann der benutzer generierte synthetische inhalte ohne explizite identifizierung bereitstellen, nachdem er die identifizierungspflichten und nutzungsverantwortung des benutzers durch die benutzervereinbarung geklärt hat, und die entsprechenden protokolle aufbewahren sechs monate.

artikel 10 wenn benutzer generierte synthetische inhalte zu einem diensteanbieter hochladen, der plattformdienste für die verbreitung von netzwerkinformationsinhalten bereitstellt, sollten sie die von der plattform zur identifizierung bereitgestellte identifizierungsfunktion aktiv deklarieren und nutzen.

keine organisation oder einzelperson darf die in diesen maßnahmen festgelegten generierten synthetischen inhaltskennungen in böswilliger absicht löschen, manipulieren, fälschen oder verbergen, darf anderen keine tools oder dienste zur verfügung stellen, um die oben genannten böswilligen handlungen durchzuführen, und darf die legitimen rechte und interessen nicht schädigen von anderen durch unsachgemäße identifikationsmaßnahmen.

artikel 11 dienstleister kennzeichnen gemäß den anforderungen der einschlägigen verbindlichen nationalen normen.

artikel 12 bei der einreichung von algorithmen, sicherheitsbewertungen und anderen verfahren müssen diensteanbieter relevante materialien für die generierung synthetischer inhalts-tags gemäß diesen maßnahmen bereitstellen und den austausch von tag-informationen verstärken, um unterstützung und unterstützung bei der verhinderung und bekämpfung relevanter rechtswidrigkeiten zu bieten und kriminelle aktivitäten.

artikel 13 wer gegen die bestimmungen dieser maßnahmen verstößt und die erzeugten synthetischen inhalte nicht kennzeichnet, was schwerwiegende folgen hat, wird von den zuständigen behörden wie dem internetinformations- und informationsbüro gemäß den bestimmungen der einschlägigen gesetze und verwaltungsvorschriften bestraft. und abteilungsordnung.

artikel 14 diese maßnahmen treten am 1. januar 2024 in kraft.

(quelle: netcom china)

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