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china veröffentlicht |. mein land regelt die bedingungen für die anerkennung gemeinnütziger organisationen weiter, und diese situationen werden nicht anerkannt

2024-09-07

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china net, 6. september nachrichten am 5. september gab das ministerium für zivile angelegenheiten die neu überarbeiteten „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ bekannt. dies ist die erste überarbeitung der aktuellen „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ seit ihrer einführung september 2016.
berichten zufolge umfasst die überarbeitung der „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ im wesentlichen drei aspekte: die änderung und verbesserung der bedingungen für die anerkennung gemeinnütziger organisationen, die verbesserung der umstände, unter denen gemeinnützige organisationen nicht anerkannt werden, sowie die überarbeitung und verbesserung relevanter texte ausdrücke.
weitere vereinheitlichung der bedingungen für die anerkennung gemeinnütziger organisationen. gemäß artikel 10 absatz 2 des neu überarbeiteten wohltätigkeitsgesetzes wird artikel 2 der „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ entsprechend geändert und der ausdruck „vor der verkündung des wohltätigkeitsgesetzes“ gestrichen. in übereinstimmung mit den bestimmungen des wohltätigkeitsgesetzes und den praktischen erfordernissen wird in artikel 4 absatz 3 der „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ die aussage „die satzung entspricht den bestimmungen von artikel 11 des wohltätigkeitsgesetzes“ hinzugefügt ".
die überarbeiteten „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ sehen vor, dass stiftungen, soziale gruppen und soziale einrichtungen, die die anerkennung als gemeinnützige organisationen beantragen, folgende bedingungen erfüllen müssen:
(1) bei der bewerbung die entsprechenden bedingungen für die registrierung einer juristischen person einer sozialen organisation erfüllen;
(2) der zweck besteht darin, gemeinnützige aktivitäten durchzuführen, und der geschäftsumfang entspricht den bestimmungen des artikels 3 des wohltätigkeitsgesetzes. die jährlichen ausgaben und verwaltungsgebühren für gemeinnützige aktivitäten im vorjahr zum zeitpunkt der antragstellung entsprechen den bestimmungen der abteilung für zivile angelegenheiten des staatsrates zu wohltätigkeitsorganisationen;
(3) sie ist nicht gewinnorientiert und alle einnahmen und betriebsmittel werden für wohltätige zwecke verwendet, die in der satzung festgelegt sind, und ihre erträge werden nicht unter den gründern, spendern oder mitgliedern der satzung verteilt die bestimmungen von artikel 11 des wohltätigkeitsgesetzes und die bestimmungen bezüglich der übertragung des verbleibenden eigentums an andere wohltätigkeitsorganisationen mit gleichen oder ähnlichen zwecken einhalten;
(4) über ein solides finanzsystem und ein angemessenes gehaltssystem verfügen;
(5) sonstige durch gesetze und verwaltungsvorschriften festgelegte bedingungen.
verbesserung der situation nicht anerkannter gemeinnütziger organisationen. gemäß den einschlägigen bestimmungen der „maßnahmen zur verwaltung der kreditinformationen sozialer organisationen“ wird artikel 5 absatz 3 der „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ wie folgt geändert: „diejenigen, die in der liste aufgeführt sind „anormale aktivitäten sozialer organisationen oder die liste schwerwiegender illegaler und nicht vertrauenswürdiger aktivitäten der abteilung für zivilangelegenheiten zum zeitpunkt der antragstellung“ werden als situationen aufgeführt, in denen gemeinnützige organisationen nicht anerkannt werden. illegale und nicht vertrauenswürdige soziale organisationen werden aufgeführt.
in den überarbeiteten „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ heißt es eindeutig, dass einer der folgenden umstände nicht als gemeinnützige organisation anerkannt wird:
(1) es gibt durch gesetze, vorschriften und nationale richtlinien festgelegte umstände, die es verbieten, als leiter einer gemeinnützigen organisation zu fungieren;
(2) diejenigen, die innerhalb von zwei jahren vor antragstellung verwaltungsstrafen erhalten haben;
(3) aufnahme in die liste ungewöhnlicher aktivitäten sozialer organisationen oder in die liste schwerwiegender illegaler und unehrlicher personen durch die abteilung für zivilangelegenheiten zum zeitpunkt der antragstellung;
(4) sonstige verstöße gegen gesetze, vorschriften und nationale richtlinien.
herausgeber: zhao xiaowen
herausgeber: wei jing
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