nachricht

das ministerium für zivile angelegenheiten kündigte die neu überarbeiteten „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ an.

2024-09-05

한어Русский языкEnglishFrançaisIndonesianSanskrit日本語DeutschPortuguêsΕλληνικάespañolItalianoSuomalainenLatina

das ministerium für zivile angelegenheiten hat heute die neu überarbeiteten „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ bekannt gegeben, bei denen es sich um die aktuellen „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ handelt.die erste überarbeitung seit ihrer einführung im september 2016

die neufassung der „maßnahmen zur anerkennung gemeinnütziger organisationen“ umfasst im wesentlichen folgende drei aspekte:

die erste besteht darin, die bedingungen für die identifizierung gemeinnütziger organisationen zu überarbeiten und zu verbessern.gemäß den bestimmungen des zweiten absatzes von artikel 10 des neu überarbeiteten wohltätigkeitsgesetzes wird artikel 2 der maßnahmen entsprechend geändert und der ausdruck „vor der verkündung des wohltätigkeitsgesetzes“ gestrichen. in übereinstimmung mit den bestimmungen des wohltätigkeitsgesetzes und den praktischen erfordernissen wird in artikel 4 absatz 3 der maßnahmen die aussage „die satzung entspricht den bestimmungen von artikel 11 des wohltätigkeitsgesetzes“ hinzugefügt.

die zweite besteht darin, die umstände zu verbessern, unter denen gemeinnützige organisationen nicht anerkannt werden.gemäß den einschlägigen bestimmungen der „maßnahmen zur verwaltung von kreditinformationen sozialer organisationen“ wird artikel 5 absatz 3 der „maßnahmen“ geändert in „diejenigen, die in der liste ungewöhnlicher aktivitäten sozialer organisationen oder der liste aufgeführt sind.“ von schwerwiegenden illegalen und unehrlichen personen durch die abteilung für zivilangelegenheiten zum zeitpunkt der antragstellung“ und der schwerwiegenden illegalen und unehrlichen sozialen organisationen. die organisation wird als gemeinnützige organisation aufgeführt, die nicht als gemeinnützige organisation anerkannt ist.

die dritte besteht darin, die relevanten textausdrücke zu ändern und zu verbessern.im einklang mit der entscheidungsfindung und umsetzung des staatsrates zur vertiefung der reform der zertifizierungsangelegenheiten werden die „zertifizierungsmaterialien“ in artikel 7 absatz 3 in „schriftliche materialien“ umgewandelt. gemäß dem neu überarbeiteten gesetz über wohltätigkeitsorganisationen wird in den artikeln 7 und 10 vor „abteilung für zivilangelegenheiten“ „wer kümmert sich um die registrierung“ hinzugefügt, und der wortlaut der artikel 1 und 12 wird überarbeitet.

(cctv-reporter li yumei)