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Entschlossen, Steuern zu erheben! Die EU veröffentlicht den Entwurf der endgültigen Ergebnisse einer Antisubventionsuntersuchung gegen Chinas Elektrofahrzeuge

2024-08-21

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Am 20. August Ortszeit legte die Europäische Kommission den relevanten Parteien den Entwurf einer Entscheidung über die Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf aus China importierte reine Elektrofahrzeuge vor. Kleinere Anpassungen der vorgeschlagenen Steuersätze:

BYD: 17,0 %

Geely: 19,3 %

SAIC: 36,3 %

Sonstige Genossenschaften: 21,3 %

Alle anderen nicht-Partnerunternehmen: 36,3 %;

Beschlossen, für Tesla als chinesischen Exporteur einen separaten Zollsatz einzuführen, der derzeit bei 9 % liegt;

Die Europäische Kommission hat außerdem beschlossen, keine rückwirkenden Ausgleichszölle zu erheben.

Relevante Parteien können schnellstmöglich eine Anhörung bei den Kommissionsdienststellen beantragen und innerhalb von 10 Tagen Kommentare abgeben.

Anschließend legt die Kommission nach Berücksichtigung der Standpunkte der interessierten Parteien eine endgültige Entscheidung den Mitgliedstaaten vor, die gemäß dem Überprüfungsverfahren gemäß den Regeln der Kommission abstimmen (es sei denn, eine Mehrheit stimmt dagegen, der Vorschlag der Kommission gilt). übernommen werden). Die Abstimmung wird bindend sein.

Die endgültigen Maßnahmen müssen innerhalb von vier Monaten nach Einführung der vorübergehenden Zölle umgesetzt werden. Die Durchführungsbestimmungen der Kommission, einschließlich der endgültigen Ergebnisse der Untersuchung, werden spätestens am 30. Oktober 2024 (und innerhalb von maximal 13 Monaten nach Beginn der Untersuchung) im Amtsblatt veröffentlicht.

Etwaige Maßnahmen haben eine Wirkungsdauer von 5 Jahren, die auf begründeten Antrag und nachträglicher Prüfung verlängert werden kann.

Am 4. Oktober 2023 leitete die Europäische Kommission eine Ausgleichsuntersuchung gegen chinesische Elektrofahrzeuge ein. Am 4. Juli 2024 kündigte die Europäische Kommission eine Vorabentscheidung zur Einführung vorübergehender Ausgleichszölle in Höhe von 17,4 % bis 37,6 % auf chinesische Elektrofahrzeuge an. Die endgültige Entscheidung wird am 20. August 2024 bekannt gegeben und die endgültige Entscheidung wird vor dem 4. November getroffen. (Hauptquartierreporter Lu Mu)