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Die Zugangsschwelle für das Internet-Sachversicherungsgeschäft ist klar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kfz-Versicherung auf Provinzen, autonome Regionen und Gemeinden ausgeweitet werden, in denen keine Zweigstellen eingerichtet wurden.

2024-08-10

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Am 9. August veröffentlichte die staatliche Finanzaufsichtsbehörde die „Mitteilung zu Fragen der Stärkung und Verbesserung der Aufsicht über das Internet-Sachversicherungsgeschäft“ (im Folgenden als „Mitteilung“ bezeichnet), die darauf abzielt, das Internet-Sachversicherungsgeschäft weiter zu regulieren. Verhindern Sie wirksam Branchenrisiken und schützen Sie wirksam die legitimen Rechte und Interessen von Finanzverbrauchern, fördern Sie die digitale und intelligente Transformation der Schaden- und Unfallversicherungsbranche und erreichen Sie eine qualitativ hochwertige Entwicklung der Internet-Sachversicherung.
Die „Mitteilung“ klärt die Zugangsvoraussetzungen für Sachversicherungsunternehmen, bei denen es sich nicht um Internet-Versicherungsunternehmen handelt, um Internet-Sachversicherungsgeschäfte durchzuführen, nämlichDie Gesamtsolvabilitätsquote beträgt für die letzten vier aufeinanderfolgenden Quartale nicht weniger als 120 % und die Gesamtrisikoquote für die letzten vier aufeinanderfolgenden Quartale beträgt mindestens Kategorie B von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde
Internet-Versicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten die einschlägigen Bedingungen der „Überwachungsmaßnahmen für Internet-Versicherungsgeschäfte“ erfüllen und ihre Bonitäts- und Risikobewertungen am Ende des Vorquartals den oben genannten Indikatoren entsprechen.
Sachversicherungsunternehmen, die die oben genannten Betriebsbedingungen nicht erfüllen, sollten die Entwicklung neuer Internet-Sachversicherungsgeschäfte sofort einstellen. Liegen die Voraussetzungen nach der Behebung vor, kann das neue Internet-Sachversicherungsgeschäft wieder aufgenommen werden.
Gleichzeitig heißt es in der „Mitteilung“, dass Versicherungsvermittler die folgenden Bedingungen erfüllen sollten, um Vermittlungsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Internet-Sachversicherungsgeschäft durchzuführen: Die professionelle Versicherungsvermittleragentur sollte über mehr als drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich verfügen Der Betrieb des Sachversicherungsgeschäfts ist abgeschlossen; das Vertriebsmanagement, die Policenverwaltung, der Kundenservice und andere Informationssysteme sind vollständig, das Geschäftsprozessmanagement entspricht den Geschäftsanforderungen und die Institution selbst erfüllt die relevanten Anforderungen für die nachvollziehbare Verwaltung des Internet-Sachversicherungsgeschäfts Verwaltung der Finanzaufsicht.
Die „Mitteilung“ fordert, dass Versicherungsinstitute, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, die wesentlichen Anforderungen einhalten, um der Realwirtschaft und den Menschen zu dienen. Unterstützen Sie Sachversicherungsunternehmen bei der Entwicklung kleiner, dezentraler, bequemer und umfassender Sachversicherungsprodukte auf der Grundlage spezifischer Internetszenarien, um den Komfort und die Verfügbarkeit von Versicherungsdienstleistungen zu verbessern.
Es ist erwähnenswert, dass die „Mitteilung“ den Geschäftsbereich eindeutig klarstellt.Sachversicherungsunternehmen, die die Bedingungen der „Mitteilung“ erfüllen, können den Geschäftsbereich des Internet-Sachversicherungsgeschäfts grundsätzlich auf Provinzen (autonome Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und Städte unter separater Landesplanung) ausweiten, die dies getan haben nicht etablierte Niederlassungen, und melden Sie Internet-Sachversicherungen rechtzeitig an die entsandten Büros in den Expansionsgebieten. Erweiterung des Versicherungsgeschäfts.
In Bezug auf die Kfz-Versicherung betont die „Mitteilung“, dass Sachversicherungsunternehmen streng kontrolliert werden, um ihre Kfz-Versicherungsgeschäftsbereiche über das Internet auf Provinzen (autonome Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und Städte unter separater staatlicher Planung) auszudehnen keine Niederlassungen gegründet haben. Wenn es über ein starkes Risikomanagement, ein internes Kontrollmanagement und umfassende Servicefunktionen verfügt, dem Marktumfeld, der Marktkapazität, der kommerziellen Nachfrage, dem Wettbewerbsniveau usw. der entsprechenden Region entspricht und die regulatorischen Anforderungen der entsprechenden Region erfüllt, kann es implementiert werden nach sorgfältiger Bewertung durch die staatliche Finanzaufsichtsbehörde. Sachversicherer betreiben Agrarversicherungen, Schiffsversicherungen, Sonderrisikoversicherungen und andere Versicherungsarten und dürfen ihre Geschäftsfelder grundsätzlich nicht über das Internet erweitern.
Gleichzeitig ist es Sachversicherern strengstens untersagt, ihre Offline-Geschäftsfelder über das Internet auszuweiten und so die örtliche Aufsicht zu umgehen.
Für Sachversicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, fordert die „Mitteilung“, dass auch ein umfassendes Servicesystem einschließlich der Überarbeitung von Versicherungsverträgen, der Rücknahme, der Schadensregulierung und der Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet werden sollte Vorschriften sowie wissenschaftliche und technologische Mittel sollten aktiv genutzt werden, um Risikoüberwachungs- und Frühwarnmechanismen einzurichten und zu verbessern, um ein umfassendes, dynamisches und intelligentes Risikomanagementsystem aufzubauen.
Im Hinblick auf die Kernrisikokontrolle sollten Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen Unabhängigkeit und Wirksamkeit gewährleisten. Sie sollten Kerngeschäftsbeziehungen, die sich auf das Risikomanagement auswirken, nicht vollständig genossenschaftlichen Institutionen anvertrauen und sich bei der Risikoerkennung, -bewertung und -bewertung nicht ausschließlich auf Daten von genossenschaftlichen Institutionen verlassen Kontrolle. Gleichzeitig sollten Versicherungsvermittler, die im Internet-Sachversicherungsgeschäft mit Sachversicherungsgesellschaften zusammenarbeiten, Sachversicherungsgesellschaften mit zentralen Versicherungsgeschäftsinformationen wie Kundeninformationen, Risikokontrolldaten und Daten zur Bekämpfung der Geldwäsche versorgen.
In der Bekanntmachung wurde dies auch klar dargelegtWenn Sachversicherungsunternehmen Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten sie strikt zwischen Online-Geschäften und integrierten Online- und Offline-Geschäften unterscheiden, einen Trennungsmechanismus einrichten und verbessern sowie Geschäftsrisiken wirksam isolieren und verhindern.
Sachversicherungsunternehmen können Finanzkunden über ihre eigenen Zweigstellen und Offline-Kooperationsinstitute Dienstleistungen zur Umsetzung von Internet-Sachversicherungsgeschäften anbieten. Unter Offline-Genossenschaftsinstituten versteht man andere Versicherungsinstitute und deren Zweigstellen, darunter auch regionale professionelle Versicherungsvermittler.
Die staatliche Finanzaufsichtsbehörde hat Übergangsregelungen für Sachversicherungsunternehmen bereitgestellt, die bereits Internet-Sachversicherungsgeschäfte durchgeführt haben. Sachversicherungsunternehmen sollten die Berichtigung auf der Grundlage eines wirksamen Schutzes der legitimen Rechte und Interessen von Finanzverbrauchern fördern und die Anforderungen der „Mitteilung“ bis zum 31. Dezember 2024 vollständig erfüllen.
Beigefügt ist die Bekanntmachung der staatlichen Verwaltung für Finanzaufsicht und -verwaltung zu Fragen im Zusammenhang mit der Stärkung und Verbesserung der Aufsicht über das Internet-Sachversicherungsgeschäft
Alle Finanzaufsichtsbehörden, alle Sachversicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler:
Um das Internet-Sachversicherungsgeschäft weiter zu standardisieren, Branchenrisiken wirksam vorzubeugen, die legitimen Rechte und Interessen von Finanzverbrauchern wirksam zu schützen, die digitale und intelligente Transformation der Sachversicherungsbranche zu fördern und eine qualitativ hochwertige Entwicklung der Internet-Sachversicherung zu erreichen, in Übereinstimmung mit dem „Versicherungsgesetz der Volksrepublik China“ und „Internet Insurance“ Business Supervision Measures“ (Verordnung Nr. 13 der China Banking and Insurance Regulatory Commission, 2020), „Insurance Sales Behavior Management Measures“ (State Financial Supervision Administration). Verordnung Nr. 2, 2023) und andere Gesetze und Vorschriften stärken und verbessern nun das Internet-Eigentum. Hinweise zu Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht über Versicherungsunternehmen lauten wie folgt:
1. Zu den in dieser Mitteilung genannten Versicherungsinstituten gehören Sachversicherungsgesellschaften (einschließlich Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Internet-Versicherungsgesellschaften) und Versicherungsvermittler.
Der Begriff „Versicherungsvermittler“, wie er in dieser Mitteilung verwendet wird, umfasst professionelle Versicherungsagenturen, Versicherungsmakler, Versicherungssachverständige und Versicherungsagenturen vom Typ Geschäftsbanken.
Der in dieser Bekanntmachung verwendete Begriff „Internet-Sachversicherungsgeschäft“ bezieht sich auf die Versicherungsgeschäftsaktivitäten, bei denen Sachversicherungsunternehmen Sachversicherungsprodukte verkaufen, Sachversicherungsverträge abschließen und Sachversicherungsdienstleistungen erbringen, indem sie selbst betriebene Online-Plattformen einrichten oder anvertrauen Versicherungsvermittler, ihre selbst betriebenen Online-Plattformen zu nutzen.
2. Sachversicherungsunternehmen, die keine Internet-Versicherungsunternehmen sind und Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
(1) Die Gesamtsolvabilitätsquote für die letzten vier aufeinanderfolgenden Quartale beträgt nicht weniger als 120 % und die Kernsolvabilitätsquote beträgt nicht weniger als 75 %;
(2) Die umfassende Risikoeinstufung für die letzten vier aufeinanderfolgenden Quartale ist Kategorie B oder höher;
(3) Weitere von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde festgelegte Bedingungen.
Internet-Versicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, müssen die einschlägigen Bedingungen der „Maßnahmen zur Überwachung des Internet-Versicherungsgeschäfts“ einhalten und ihre Zahlungsfähigkeit und Gesamtrisikobewertung am Ende des Vorquartals müssen die im vorstehenden Absatz geforderten Indikatoren erfüllen.
3. Wenn Versicherungsinstitute Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten sie sich an die wesentlichen Anforderungen halten, um der Realwirtschaft und den Menschen zu dienen. Unterstützen Sie Sachversicherungsunternehmen bei der Entwicklung kleiner, dezentraler, bequemer und umfassender Sachversicherungsprodukte auf der Grundlage spezifischer Internetszenarien, um den Komfort und die Verfügbarkeit von Versicherungsdienstleistungen zu verbessern.
4. Sachversicherungsunternehmen, die die Bedingungen dieser Bekanntmachung erfüllen, können die Geschäftsfelder ihres Internet-Sachversicherungsgeschäfts grundsätzlich auf Provinzen (autonome Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und Städte unter separater Landesplanung) ausweiten, in denen Niederlassungen vorhanden sind nicht etabliert, und melden Sie Internetprobleme rechtzeitig an die zuständigen örtlichen Büros. Ausbau des Sachversicherungsgeschäfts.
Kurzfristige Krankenversicherungen und Unfallversicherungen, die von Sachversicherungsunternehmen über das Internet betrieben werden, sollten der „Mitteilung des Generalbüros der China Banking and Insurance Regulatory Commission zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der weiteren Regulierung des Internet-Personenversicherungsgeschäfts von Versicherungsinstituten“ entsprechen. (Chinese Banking Regulatory Commission [2021] Nr. 108) Erfordern.
Sachversicherungsunternehmen werden streng kontrolliert, um ihre Kfz-Versicherungsgeschäftsbereiche über das Internet auf Provinzen (autonome Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und Städte unter separater Landesplanung) auszudehnen, die keine Niederlassungen haben. Wenn es über ein starkes Risikomanagement, ein internes Kontrollmanagement und umfassende Servicefunktionen verfügt, dem Marktumfeld, der Marktkapazität, der kommerziellen Nachfrage, dem Wettbewerbsniveau usw. der entsprechenden Region entspricht und die regulatorischen Anforderungen der entsprechenden Region erfüllt, kann es implementiert werden nach sorgfältiger Bewertung durch die staatliche Finanzaufsichtsbehörde.
Sachversicherer betreiben Agrarversicherungen, Schiffsversicherungen, Sonderrisikoversicherungen und andere Versicherungsarten und dürfen ihre Geschäftsfelder grundsätzlich nicht über das Internet erweitern.
5. Sachversicherern ist es strengstens untersagt, ihre Offline-Geschäftsfelder über das Internet auszuweiten und so die örtliche Aufsicht zu umgehen.
6. Sachversicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten ein umfassendes Servicesystem für die Überarbeitung, Rücknahme, Schadensregulierung und Beschwerdebearbeitung von Versicherungsverträgen einrichten. Sofern der gesamte Leistungsablauf nicht online erbracht werden kann, sollten Sachversicherer Finanzkunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrages auffällig informieren und auf der selbst betriebenen Online-Plattform bzw. der selbst betriebenen Online-Plattform des beauftragten Versicherungsvermittlers offenlegen ; wenn eine Aussetzung aus besonderen Gründen erforderlich ist Bei bestimmten Arten von Online-Versicherungsdienstleistungen sollten Finanzkunden 5 Werktage im Voraus informiert und auf der selbst betriebenen Online-Plattform oder der selbst betriebenen Online-Plattform des beauftragten Versicherungsvermittlers bekannt gegeben werden Agentur.
7. Wenn Sachversicherungsunternehmen Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten sie im Einklang mit Gesetzen, Vorschriften und behördlichen Anforderungen klare Betriebsschnittstellen bereitstellen, um Finanzkunden die Durchführung von Policeninformationsanfragen, Rückkaufs- und anderen Vorgängen zu erleichtern und die Bereitschaft der Finanzkunden genau zu bestätigen Versichern, protokollieren und speichern Sie den Betriebsverlauf von Finanzkunden auf der Verkaufsseite und erläutern Sie Finanzkunden die relevanten Informationen zu den Versicherungsbedingungen, um die gesetzlichen Rechte von Finanzkunden wie das Recht auf Information, das Recht auf unabhängige Entscheidungen usw. wirksam zu schützen Sie haben das Recht auf faire Transaktionen und leisten gute Arbeit beim Rückverfolgbarkeitsmanagement.
8. Sachversicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten das Geschäftsrisikomanagement gemäß den Vorschriften stärken, wissenschaftliche und technologische Mittel aktiv nutzen, Risikoüberwachungs- und Frühwarnmechanismen einrichten und verbessern sowie ein umfassendes, dynamisches und intelligentes Risikomanagementsystem aufbauen .
Wenn Sachversicherungsunternehmen Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollte die Kernrisikokontrolle unabhängig und wirksam sein. Kerngeschäftsbeziehungen, die sich auf das Risikomanagement auswirken, dürfen nicht vollständig genossenschaftlichen Institutionen anvertraut werden, und die Risikoerkennung, -bewertung und -kontrolle darf nicht ausschließlich auf Daten basieren aus genossenschaftlichen Einrichtungen.
Versicherungsvermittler, die mit Sachversicherungsunternehmen im Internet-Sachversicherungsgeschäft zusammenarbeiten, sollten Sachversicherungsunternehmen wichtige Informationen zum Versicherungsgeschäft wie Kundeninformationen, Risikokontrolldaten und Daten zur Geldwäschebekämpfung zur Verfügung stellen.
Wenn Sachversicherungsunternehmen Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten sie strikt zwischen Online-Geschäften und integrierten Online- und Offline-Geschäften unterscheiden, einen Trennungsmechanismus einrichten und verbessern sowie Geschäftsrisiken wirksam isolieren und verhindern.
9. Sachversicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten sich an Compliance und umsichtige Abläufe halten und den Schutz der Datensicherheit stärken.
(1) Wenn Sachversicherer im Internet-Sachversicherungsgeschäft mit Internetplattformen zusammenarbeiten, sollten sie die Kooperationspartner sorgfältig auswählen. Richten Sie einen Zugangs- und Ausstiegsmechanismus für Kooperationspartner ein, klären Sie entsprechende Standards und Verfahren, führen Sie eine vollständige Bewertung und Due Diligence der Kooperationspartner durch und implementieren Sie ein listenbasiertes Management. Nach den Grundsätzen „Gleichheit, Freiwilligkeit, Fairness und Angemessenheit, gleichbleibende Qualität und Preis sowie gleichbleibende Rendite und Risiken“ verhandeln wir mit den Kooperationspartnern über die Festlegung der Abrechnungspositionen, Standards und Zahlungsarten. Bewahren Sie die operative Unabhängigkeit und ein faires Wettbewerbsumfeld auf dem Markt. Internetplattformen für Versicherungsvermittlungsgeschäfte müssen eine Lizenz zum Betreiben von Versicherungsvermittlungsgeschäften erhalten.
(2) Für Internet-Sachversicherungsgeschäfte, die sich auf bestimmte Szenarien verlassen, um relevante Garantien zu bieten, sollten Sachversicherungsunternehmen die einschlägigen Vorschriften zur Aufsicht über Versicherungsprodukte strikt befolgen, den Risikostatus bestimmter Szenarien wissenschaftlich bewerten und Versicherungsbedingungen und -tarife fair und angemessen formulieren. und darf nicht gegen Versicherungsgrundsätze verstoßen.
(3) Sachversicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten die Erhebung und Nutzung von Daten standardisieren, die Verwaltung des gesamten Datenprozesses stärken und die Grenzen der Zuständigkeiten kooperativer Institutionen bei der Datenerhebung, -verarbeitung, -speicherung usw. klarstellen. und halten Sie sich an Gesetze und Vorschriften, Sozialethik und Geschäftsethik, erfüllen Sie effektiv die Datenschutzverpflichtungen. Personenbezogene Daten unter Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Legitimität und Notwendigkeit erheben, verarbeiten und nutzen.
10. Versicherungsvermittler, die Vermittlungsgeschäfte im Zusammenhang mit Internet-Sachversicherungsgeschäften durchführen, sollten die folgenden Bedingungen erfüllen:
(1) Professionelle Versicherungsvermittler sollten nationale Institutionen sein;
(2) über mehr als drei Jahre Erfahrung im Betrieb von Sachversicherungsgeschäften verfügen;
(3) Das Vertriebsmanagement, die Policenverwaltung, der Kundendienst und andere Informationssysteme sind vollständig, das Geschäftsprozessmanagement entspricht den Geschäftsanforderungen und die Institution selbst erfüllt die relevanten Anforderungen für die nachvollziehbare Verwaltung des Internet-Sachversicherungsgeschäfts.
(4) Weitere von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde festgelegte Bedingungen.
11. Sachversicherungsunternehmen können Finanzkunden über ihre Zweigstellen und Offline-Kooperationsinstitute Dienstleistungen zur Umsetzung von Internet-Sachversicherungsgeschäften anbieten. Unter Offline-Genossenschaftsinstituten versteht man andere Versicherungsinstitute und deren Zweigstellen, darunter auch regionale professionelle Versicherungsvermittler.
(1) Sachversicherer, die über ihre Zweigstellen Vor-Ort-Dienstleistungen erbringen, sollten den Umfang der Genehmigung klären, das Serviceprozessmanagement und das Servicequalitätsmanagement stärken und die organische Integration von Online- und Offline-Dienstleistungen sicherstellen. Wenn das Serviceniveau einer Zweigstelle die Anforderungen an das Internet-Sachversicherungsgeschäft nicht erfüllen kann, sollte sie die Entwicklung eines neuen Internet-Sachversicherungsgeschäfts in der Region unverzüglich aussetzen, die Finanzkunden umgehend benachrichtigen und Abhilfe schaffen, indem sie andere Formen der Landung verbessert oder hinzufügt Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das neue Internet-Sachversicherungsgeschäft vor Ort weitergeführt werden.
(2) Wenn eine Sachversicherungsgesellschaft eine Offline-Kooperationsagentur mit der Erbringung von Dienstleistungen vor Ort beauftragt, sollte sie die Partner sorgfältig auswählen. Die Offline-Kooperationsagentur sollte über mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich der Sachversicherungsdienstleistungen verfügen. Sachversicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, die neue Bürger und neue dynamische Bereiche bedienen, können die Anforderungen an die Betriebszeitbegrenzung von Offline-Genossenschaftsinstituten angemessen lockern. Die Servicefähigkeiten und -qualität sollten streng kontrolliert werden, und die Hauptverantwortung sollte für die Bearbeitung finanzieller Verbraucherbeschwerden und -meinungen liegen. Die Rechte und Pflichten beider Parteien, der Umfang der Zusammenarbeit, die Dauer der Zusammenarbeit, die Gebühren, Standards und Zahlungsmethoden sowie Lösungen zur Streitbeilegung. Die Haftung bei Vertragsverletzungen und bei Finanzdienstleistungen sollte durch eine Vereinbarung geklärt werden. Hinsichtlich der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden, des Informationsschutzes und anderer Fragen zum Schutz finanzieller Verbraucherrechte und -interessen dürfen Kooperationsvereinbarungen mit Offline-Kooperationsinstituten nicht als Vorwand für die Verweigerung der Annahme und Bearbeitung dienen angemessene Forderungen und Meinungen von Finanzkonsumenten. Servicebewertungen sollten mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Bei Offline-Kooperationsinstituten, die Probleme wie schlechte Bewertungsergebnisse, zahlreiche Beschwerden und Berichte von Finanzkunden, geringe Servicequalität und schlechte interne Verwaltung haben, sollten rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte und Interessen von Finanzkunden wie z Die Offenlegung von Informationen und die Fortsetzung der Servicepläne sollten gut durchgeführt werden.
(3) Sachversicherungsunternehmen, die Sachversicherungsgeschäfte mit starken Policen und Lokalität über das Internet betreiben, sollten sich bei ihren Umsetzungsdiensten strikt an die Anforderungen der Regulierungsbehörden, Branchenbehörden und relevanten Regierungsabteilungen halten und eine umfassendere und leistungsfähigere Umsetzung aufbauen ein Servicesystem, investieren ausreichend technische Ressourcen und Humanressourcen und bieten Risikomanagement und Full-Process-Services.
12. Sachversicherungsunternehmen, die Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreiben, sollten eine klare Strategie für die Entwicklung von Internet-Sachversicherungen formulieren, über ein dem Geschäftsumfang entsprechendes internes Kontrollmanagementsystem verfügen, eine klare Abteilung für die Verwaltung von Internet-Sachversicherungen einrichten, mit ausreichend Fachkräften ausstatten und eine einrichten Mechanismen zur Verwaltung von Sachversicherungen im Internet, wie z. B. Leistungsbewertung von Personal in Schlüsselpositionen in der Sachversicherung, aufgeschobene Zahlung leistungsabhängiger Vergütungen und Rückgriff auf Rückforderungen.
13. Die staatliche Finanzaufsichtsbehörde und die von ihr entsandten Behörden führen die tägliche Überwachung und Überwachung des Internet-Sachversicherungsgeschäfts gemäß der Aufgabenverteilung durch. Wenn die Versandstelle, in der sich die Versicherungsinstitution für Internet-Sachversicherungsgeschäfte und die örtliche Serviceinstitution befinden, feststellt, dass die Versicherungsinstitution die Betriebsbedingungen dieser Bekanntmachung nicht erfüllt oder es Risikoprobleme im Betriebsprozess gibt, kann sie die Versicherungsinstitution anordnen innerhalb einer Frist Abhilfe zu schaffen. Erfolgt die Abhilfe nicht fristgerecht oder gefährdet der Eingriff den stabilen Betrieb des Versicherungsinstituts ernsthaft und beeinträchtigt die berechtigten Rechte und Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten, können im Einklang mit dem Gesetz entsprechende Regulierungsmaßnahmen ergriffen werden. Nach Durchführung der Korrekturen muss ein Versicherungsinstitut der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde oder der von ihr beauftragten Stelle einen Berichtigungsbericht vorlegen.
14. Wenn eine Sachversicherungsgesellschaft die in Artikel 2 dieser Bekanntmachung festgelegten Betriebsbedingungen nicht erfüllt, sollte sie die Entwicklung neuer Internet-Sachversicherungsgeschäfte unverzüglich einstellen. Melden Sie sich innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum der Einstellung neuer Geschäfte bei der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde oder der für die tägliche Aufsicht zuständigen Behörde und legen Sie relevante Informationen auf der offiziellen Website, der selbst betriebenen Online-Plattform und dem selbst betriebenen Unternehmen offen. betriebene Online-Plattform des beauftragten Versicherungsvermittlers. Bei in Kraft getretenen Versicherungsverträgen sollen die im Vertrag vereinbarten Versicherungspflichten weiterhin erfüllt und Folgeleistungen wie die Schadensregulierung erbracht werden.
Erfüllt eine Sachversicherung nach der Behebung die Voraussetzungen, kann sie das neue Internet-Sachversicherungsgeschäft wieder aufnehmen.
Wenn eine Sachversicherungsgesellschaft ein neues Internet-Sachversicherungsgeschäft aufnimmt, sollte sie sich 20 Arbeitstage im Voraus bei der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde oder der für die tägliche Aufsicht zuständigen Behörde melden und dies proaktiv auf der offiziellen Website und der selbst betriebenen Online-Plattform offenlegen und die selbst betriebene Online-Plattform des beauftragten Versicherungsvermittlers relevante Informationen und stärken gleichzeitig die Beobachtung, Reaktion und Entsorgung der öffentlichen Meinung.
15. Wenn ein Versicherungsinstitut Internet-Sachversicherungsgeschäfte betreibt und gegen die einschlägigen Bestimmungen dieser Mitteilung verstößt, können die staatliche Finanzaufsichtsbehörde und die von ihr beauftragten Behörden gemäß den Gesetzen und Vorschriften Abhilfemaßnahmen vorschlagen, entsprechende Regulierungsmaßnahmen ergreifen oder Verwaltungsstrafen verhängen.
Für Sachversicherer, die bereits das Internet-Sachversicherungsgeschäft gestartet haben, wird eine Übergangsfrist eingeräumt. Sachversicherungsunternehmen sollten die Berichtigung auf der Grundlage eines wirksamen Schutzes der legitimen Rechte und Interessen von Finanzverbrauchern fördern und die Anforderungen dieser Mitteilung bis zum 31. Dezember 2024 vollständig erfüllen.
16. Sollten frühere Vorschriften zum Internet-Sachversicherungsgeschäft im Widerspruch zu dieser Mitteilung stehen, hat diese Mitteilung Vorrang.
Staatliches Finanzaufsichts- und Verwaltungsbüro
17. Juli 2024
(Alle Finanzaufsichtsbehörden werden gebeten, diese Mitteilung an alle Versicherungsvermittler in ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.)
Der Zeitungsreporter Hu Zhiting
(Dieser Artikel stammt von The Paper. Für weitere Originalinformationen laden Sie bitte die „The Paper“-APP herunter.)
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