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das ministerium für zivile angelegenheiten kündigte die neu überarbeiteten „maßnahmen für die verwaltung der öffentlichen mittelbeschaffung durch gemeinnützige organisationen“ an.

2024-09-08

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am 5. september kündigte das ministerium für zivile angelegenheiten die neu überarbeiteten „maßnahmen für die verwaltung der öffentlichen mittelbeschaffung durch wohltätigkeitsorganisationen“ (im folgenden als „maßnahmen“ bezeichnet) an, die am tag der veröffentlichung in kraft treten werden. diese überarbeitung basiert auf dem neu überarbeiteten inhalt des wohltätigkeitsgesetzes, wobei der grundrahmen und das format der aktuellen maßnahmen unverändert bleiben und der inhalt an die bedürfnisse der praktischen entwicklung angepasst und verfeinert wird. die überarbeitung betrifft im wesentlichen die folgenden vier aspekte.

die erste besteht darin, die bewerbungsbedingungen für die qualifikation zur öffentlichen mittelbeschaffung zu optimieren. das neu überarbeitete wohltätigkeitsgesetz ändert „wohltätigkeitsorganisationen, die seit zwei jahren gemäß dem gesetz registriert sind, können bei der abteilung für zivilangelegenheiten, bei der sie registriert sind, die qualifikation für öffentliche spenden beantragen“ zu „wohltätigkeitsorganisationen, die gemäß dem gesetz registriert wurden“. für ein jahr können sich bei der abteilung für zivilangelegenheiten bewerben, wo sie für die qualifikation für öffentliche spenden registriert sind. „qualifikation für fundraising“, die fristanforderungen wurden gelockert und die „maßnahmen“ wurden entsprechend geändert. gleichzeitig optimieren und verbessern die „maßnahmen“ die bewerbungsbedingungen für qualifikationen zur öffentlichen mittelbeschaffung weiter und konzentrieren sich dabei auf die prüfung der wirksamkeit des internen governance-mechanismus gemeinnütziger organisationen, der solidität interner managementsysteme und der compliance bei der geschäftstätigkeit gemeinnütziger organisationen.

die zweite besteht darin, die einschlägigen vorschriften zu öffentlichen spendenplänen zu verfeinern. die „maßnahmen“ konzentrieren sich auf offene probleme, die bei der verwaltung öffentlicher fundraising-aktivitäten festgestellt wurden, reagieren auf soziale anliegen und erläutern die spezifischen inhalte und relevanten anforderungen öffentlicher fundraising-pläne punkt für punkt. beispielsweise wird der erwartete betrag der gesammelten gelder und materialien erhöht und der maximale zeitraum für eine einzelne spendenaktion klargestellt. es wird festgelegt, dass jede öffentliche spendenaktion separat eingereicht werden muss und nicht für die einreichung zusammengefasst werden darf die fundraising-registrierungsnummer darf nicht für die durchführung mehrerer öffentlicher fundraising-aktivitäten usw. verwendet werden, um die wissenschaftliche planung, rationelle gestaltung und rechtliche durchführung öffentlicher fundraising-aktivitäten durch wohltätigkeitsorganisationen zu fördern und so die überwachung und verwaltung öffentlicher fundraising-aktivitäten durch zu erleichtern wohltätigkeitsorganisationen, die öffentlichkeit und relevante abteilungen.

die dritte möglichkeit besteht in der standardisierung kooperativer öffentlicher spendenaktionen. als reaktion auf probleme wie das versäumnis einiger wohltätigkeitsorganisationen mit der qualifikation zur öffentlichen mittelbeschaffung, ihre aufsichtspflichten gegenüber partnern bei der genossenschaftlichen mittelbeschaffung effektiv wahrzunehmen, verfeinern die „maßnahmen“ die managementanforderungen für fundraising-partner durch wohltätigkeitsorganisationen mit der qualifikation zur öffentlichen mittelbeschaffung weiter. wohltätigkeitsorganisationen mit der qualifikation zur öffentlichen mittelbeschaffung sollten beispielsweise die sammlung und verwendung von spenden überwachen, sie sollten den inhalt von vereinbarungen über die zusammenarbeit bei der mittelbeschaffung verfeinern und die überwachung des verhaltens der mittelbeschaffungspartner durch bewertung, prüfung und andere maßnahmen verstärken.

die vierte besteht darin, die jährlichen ausgaben- und verwaltungsgebührenstandards zu klären, nachdem das qualifikationszertifikat für öffentliche spendenaktionen widerrufen wurde. die „maßnahmen“ stellen klar, dass, wenn einer wohltätigkeitsorganisation das qualifikationszertifikat für die beschaffung öffentlicher spenden gemäß dem gesetz entzogen wird, die jährlichen ausgaben und verwaltungsgebühren für wohltätigkeitsaktivitäten in diesem jahr weiterhin in übereinstimmung mit den standards gemeinnütziger organisationen umgesetzt werden qualifikationen für öffentliche spendensammlungen und dann in übereinstimmung mit den standards von wohltätigkeitsorganisationen ohne qualifikationen für öffentliche spendensammlungen, wodurch das problem der verknüpfung von jährlichen ausgaben und verwaltungskosten gelöst wird, nachdem eine gemeinnützige organisation ihre qualifikationen für öffentliche spendensammlungen verloren hat.

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