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Die neuesten Entwicklungen beim Nord-Stream-Bombenanschlag: Deutschland erlässt einen Haftbefehl gegen einen ukrainischen Staatsbürger

2024-08-15

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Reference News Network berichtete am 15. AugustDie Website „Russia Today TV“ zitierte am 14. August lokale Medienberichte, wonach die deutsche Bundesanwaltschaft den ersten Haftbefehl im Zusammenhang mit der Sabotage der Erdgaspipeline Nord Stream erlassen habe. Bei dem Verdächtigen handelt es sich vermutlich um einen ukrainischen Staatsbürger namens „Vladimir Z.“ Es war unklar, ob der Verdächtige Verbindungen zum Kiewer Militär oder zum Geheimdienst hatte.

Berichten zufolge hat bisher niemand die Verantwortung für die Explosion übernommen, die im September 2022 die Ostsee-Gaspipeline zum Platzen brachte.

Medien wie das Deutsche Fernsehen (ARD), die Süddeutsche Zeitung und Die Zeit berichteten am 14., dass Bundesanwalt Jens Rommel Anfang Juni den ersten Haftbefehl in dem Fall erlassen habe. Der beschuldigte Verdächtige wurde identifiziert. Berichten zufolge wurden zwei seiner Landsleute, ein Ehepaar, als potenzielle Komplizen genannt.

Berichten zufolge haben deutsche Beamte die zuständigen polnischen Behörden um Zusammenarbeit gebeten, in der Hoffnung, den Verdächtigen zu finden. Der Verdächtige wurde angeblich bis zu einem Ort westlich von Warschau verfolgt, bevor er verschwand.

Die ARD berichtete, dass die Beamten den Verdächtigen am 13. telefonisch kontaktiert hätten und hinzufügten, dass „Vladimir Z“ darauf bestanden habe, dass er nichts mit der Sabotage zu tun habe.

Die ARD berichtete, dass die mutmaßlichen Saboteure angeblich auf einer Yacht namens Andromeda zum Ort der Zerstörung gereist seien. Die polnischen Behörden bestanden jedoch darauf, dass die Reise des Schiffes „rein touristischer Natur“ sei und die Besatzung eindeutig nicht als verdächtig eingestuft werden dürfe.

Berichten zufolge äußerten deutsche Staatsanwälte Zweifel an den Behauptungen Polens. Polnische Beamte sollen Deutschland außerdem mitgeteilt haben, dass CCTV-Aufnahmen der Yacht und ihrer Besatzung gelöscht worden seien.

Die ARD erklärte, Warschau habe trotz der zwischenstaatlichen Vereinbarung der EU nicht auf die Bitte Berlins um Zusammenarbeit bei der Suche nach dem Aufenthaltsort von „Wladimir Z“ reagiert.

Laut deutschen Medienberichten haben die Ermittler bisher keine schlüssigen Beweise dafür gefunden, dass der Verdächtige direkte Verbindungen zum ukrainischen Militär oder Geheimdienst hat. Hochrangige Beamte in Kiew bestritten öffentlich, dass die Ukraine an der Sabotage der Erdgaspipeline Nord Stream beteiligt gewesen sei.

Derzeit lehnt die deutsche Staatsanwaltschaft eine offizielle Stellungnahme zu dem Sachverhalt ab. (Zusammengestellt von Wu Mei)