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81 e-commerce-plattformen haben die „selbstdisziplinierungskonvention zur verbesserung des schutzniveaus des geistigen eigentums“ unterzeichnet.

2024-09-20

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cover-nachrichtenreporter dai yun
am 20. september veranstaltete die staatliche verwaltung für marktregulierung eine zentrale unterzeichnungsveranstaltung für die „selbstdisziplinarkonvention für betreiber von e-commerce-plattformen zur verbesserung des schutzniveaus geistigen eigentums“ (im folgenden „selbstdisziplinarkonvention“ genannt). . 81 e-commerce-plattformen im ganzen land beteiligten sich an der unterzeichnung, und vertreter von 23 von ihnen unterzeichneten den vertrag bei der staatlichen verwaltung für marktregulierung. bai qingyuan, stellvertretender direktor der staatlichen verwaltung für marktregulierung, nahm an der veranstaltung teil.
bei der signierstunde. foto vom cover-news-reporter dai yun
auf der dritten plenarsitzung des 20. zentralkomitees der kommunistischen partei chinas wurde vorgeschlagen, „das eigentumsrechtssystem zu verbessern und die wirtschaftlichen eigentumsrechte aller eigentumsformen gleichermaßen und dauerhaft im einklang mit dem gesetz zu schützen“. die durchführung dieser aktivität ist eine konkrete maßnahme der staatlichen verwaltung für marktregulierung, um den geist der dritten plenarsitzung des 20. zentralkomitees der kp chinas umzusetzen und den aufbau einer macht für geistiges eigentum zu fördern. es handelt sich auch um eine pragmatische maßnahme zur stärkung der institution und mechanismusinnovation und fördern die soziale mitverwaltung des schutzes des geistigen eigentums.
die „selbstdisziplinierungskonvention“ wird von der staatlichen verwaltung für marktregulierung initiiert, organisiert und gefördert. es handelt sich um ein verpflichtungsdokument, das jede e-commerce-plattform freiwillig unterzeichnet und zur selbstdisziplin umsetzt. dieses dokument klärt spezifische anforderungen an e-commerce-plattformen zur erfüllung ihrer pflichten zum schutz des geistigen eigentums und verbessert die anwendbarkeit relevanter bestimmungen des markengesetzes und des e-commerce-gesetzes.
die „selbstdisziplinierungskonvention“ sieht vor, dass e-commerce-plattformen im einklang mit ihren verpflichtungen die plattformsystemregeln weiter verbessern, arbeitsprozesse verfeinern und wirksamere maßnahmen zum schutz geistiger eigentumsrechte ergreifen müssen. marktregulierungsbehörden auf allen ebenen sollten die anleitung und überwachung verstärken, um sicherzustellen, dass die inhalte des übereinkommens wirksam umgesetzt werden.
bei der unterzeichnungszeremonie verlasen vertreter von plattformunternehmen die „selbstdisziplinierungskonvention“ und gaben eine erklärung ab. an der unterzeichnungsveranstaltung nahmen verantwortliche kollegen aus relevanten abteilungen und büros der staatlichen verwaltung für marktregulierung und der abteilung für den schutz geistigen eigentums des staatlichen amtes für geistiges eigentum teil.
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