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geschäfte, die stellenausschreibungen aushängen, wurden von der stadtverwaltung bestraft: auf der glasscheibe von stadtgeschäften sollte platz für ein a4-papier sein

2024-09-20

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autor: liang yong

kürzlich veröffentlichte frau li aus der stadt ulanhot in der inneren mongolei ein video, in dem es hieß, sie habe unerwartet einen bußgeldbescheid von der örtlichen stadtverwaltung erhalten, weil sie eine stellenanzeige im a4-format an der glastür ihres ladens angebracht hatte. in der mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass dieses verhalten gegen die vorschriften der stadt zum veröffentlichen von werbematerialien verstößt. wenn dem nicht rechtzeitig nachgegangen wird, müssen sie mit der sperrung ihres mobiltelefons rechnen. frau li äußerte ihren unmut darüber, dass sie die stellenanzeige sofort gelöscht hätte, wenn man ihr im voraus mitgeteilt hätte, dass sie sie nicht veröffentlichen könne. (liveübertragung am 18. september)

gemäß den „bestimmungen über strafen für verstöße gegen das erscheinungsbild der stadt und die umwelthygiene im autonomen gebiet innere mongolei“ ist in der tat klar festgelegt, dass „jeder ohne genehmigung auf städtische gebäude, einrichtungen und bäume schreibt oder graviert oder werbematerialien aufhängt oder anbringt.“ , wird mit einer geldstrafe von mindestens 200 yuan und höchstens 1.000 yuan bestraft. folgende geldstrafen werden verhängt: die von der stadtverwaltung gegen frau li verhängte strafe ist aus rechtlicher sicht begründet. die beschwerde von frau li ist jedoch nicht unbegründet. obwohl vorschriften strikt durchgesetzt werden müssen, sollten sich auch menschliche fürsorge und wärme im durchsetzungsprozess widerspiegeln. beispielsweise kann die stadtverwaltung zunächst von frau li verlangen, den verstoß rechtzeitig zu beheben, anstatt direkt strafen zu verhängen, was die temperatur und flexibilität der strafverfolgung besser widerspiegeln kann.

stadtmanagement ist komplexer als gedacht. ohne strikte durchsetzung der gesetze wird es schwierig sein, die sauberkeit der stadt aufrechtzuerhalten, und das erscheinungsbild und die städtische ordnung der stadt werden stark beeinträchtigt. die beamten der stadtverwaltung achten auf geringfügige verstöße wie kleine illegale aufkleber an schaufenstern, was ein ausdruck ihrer sorgfaltspflicht sein sollte. aber egal, ein kleines stück a4-papier sollte auf die glasscheibe eines so großen stadtladens passen.

das gesetz toleriert es. obwohl die einschlägigen strafvorschriften im autonomen gebiet innere mongolei streng sind, gibt es kein absolutes verbot der veröffentlichung von propagandamaterial. die vorschriften bestrafen handlungen wie das „veröffentlichen von werbematerialien ohne genehmigung“. dies bedeutet, dass werbematerialien legal veröffentlicht werden können, wenn sie gemäß den vorschriften genehmigt werden. wenn frau li diese vorschriften im voraus verstanden und eingehalten hätte, gäbe es später keine probleme und streitigkeiten.

die strafverfolgungsbehörden können es tolerieren. in den nuancen der stadtverwaltung gibt es sicherlich spielraum für die balance zwischen regeln und menschlicher note, ordnung und vitalität. wenn die zuständigen behörden die bekanntheit der städtischen verwaltungsvorschriften erhöhen und jeden ladenbesitzer klar über die relevanten vorschriften informieren können, werden verstöße erheblich reduziert. wenn die stadtverwaltung jedoch auf unregelmäßigkeiten stößt, wie z. b. zufällige aushänge bei der aufsicht über das erscheinungsbild der stadt, kann sie zunächst anhalten oder die ladenbesitzer auffordern, korrekturen vorzunehmen, anstatt direkt bußgelder zu verhängen. stellt ein bürger einen begründeten aushangantrag, muss die stadtverwaltung diesen ebenfalls im einklang mit dem gesetz prüfen und genehmigen und darf ihn nicht pauschal ablehnen.

die öffentliche meinung kann es tolerieren. die öffentliche meinung ist im allgemeinen der ansicht, dass die durchsetzung der strafverfolgung im stadtmanagement unangemessen ist und es ihnen an rationalität und flexibilität mangelt. die öffentliche meinung ist der ansicht, dass die stadtverwaltung ein stärker humanistisches pflege- und dienstleistungsbewusstsein widerspiegeln sollte. als klein- und kleinsthändlerin steht frau li unter betrieblichem druck. die veröffentlichung von personalbeschaffungsinformationen durch die ladenscheibe ist nicht nur eine kostengünstige werbemethode, sondern auch eine praktische maßnahme zur lösung des arbeitsproblems. bei der strafverfolgung sollte die städtische verwaltungsabteilung der führung und unterstützung der händler bei der förderung der einhaltung von vorschriften vorrang einräumen, statt lediglich strafen und verbote zu verhängen.

städte sind toleranter. die lebendigkeit und der charme einer stadt entstehen oft aus diesen scheinbar unbedeutenden details. ein kleines stück a4-papier kann die lebensgrundlage einer familie und der ausgangspunkt für den traum eines arbeitssuchenden sein. die stadtverwaltung sollte diese art von basisinnovation und selbstentwicklung fördern, anstatt sie durch kalte regeln zu ersticken. ohne die gesamtsituation zu beeinträchtigen, ist es die eigentliche bedeutung von stadtmanagement, einzelnen händlern mehr freiheit und flexibilität zu geben und die stadt vielfältiger und integrativer zu gestalten.

daher sollte die glasscheibe eines stadtladens nicht nur platz für ein blatt a4-papier bieten, sondern auch für die überlebensweisheit einzelner kaufleute und die vielfältige lebendigkeit der stadt. lassen sie jedes schauglas zum erzähler der stadtgeschichte werden, damit jeder händler seinen eigenen platz in der stadt finden und gemeinsam ein schönes bild einer harmonischen und symbiotischen stadt zeichnen kann.