2024-08-17
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Reporter Liu Meng
Am 16. August gaben sieben Abteilungen, darunter das Handelsministerium, die „Mitteilung zur weiteren Verbesserung der Arbeit beim Austausch alter Fahrzeuge durch neue“ (im Folgenden als „Mitteilung“ bezeichnet) heraus. Im Vergleich zur ersten Runde der im April veröffentlichten Umsetzungsdetails hat diese neue Richtlinie erhebliche Änderungen erfahren.
Im Hinblick auf Aktualisierungen der Fahrzeugabwrackung werden einzelne Verbraucher zwischen dem 24. April 2024 (einschließlich, siehe unten) und dem 31. Dezember 2024 bzw. vor dem 30. April 2018 Kraftstoff-Pkw mit der Emissionsnorm National III oder darunter verschrotten. Wenn Sie a Neuen Energie-Pkw und Kauf eines Neuen Energie-Pkw oder eines Kraftstoff-Pkw mit einem Hubraum von 2,0 Litern oder weniger, der im „Katalog der New Energy-Fahrzeugmodelle für die Befreiung von der Fahrzeugerwerbssteuer“ des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie aufgeführt ist , wird der Zuschuss normgerecht angepasst. Die Subventionsstandards werden von ursprünglich 10.000 Yuan für Personenkraftwagen mit neuer Energie und 7.000 Yuan für Personenkraftwagen mit Kraftstoff auf 20.000 Yuan bzw. 15.000 Yuan erhöht.
Es ist erwähnenswert, dass Xu Xingfeng, Direktor der Abteilung für Marktbetrieb und Konsumförderung des Handelsministeriums, auf einer Pressekonferenz des Informationsbüros des Staatsrates am 2. August sagte: „Die Politik zur Inzahlungnahme von Autos wird rückwirkend sein.“ Diejenigen, die früher einen Zuschuss von 10.000 Yuan erhielten, müssen nach dem Standard von 20.000 Yuan aufgefüllt werden, damit Verbraucher, die früh konsumieren, nicht benachteiligt werden.
Auf der Grundlage der „Mitteilung“ werden förderfähige Förderanträge, die vor dem 24. April 2024 bis zum 10. Januar 2025 eingereicht werden (einschließlich Anträge auf abgeschlossene Fördergewährung), gemäß den in dieser Bekanntmachung festgelegten Standards gefördert. Unter anderem werden bei Förderanträgen, die nach früheren Standards verteilt wurden, verschiedene Kommunen die Differenz gemäß den in dieser Bekanntmachung festgelegten Standards ausgleichen.