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Die Senkung der Zulassungskontrollgrenze für „Zielschüler“ an öffentlichen Gymnasien hat keinen Einfluss auf die Fairness und Gerechtigkeit der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium

2024-07-26

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Shenzhen hat kürzlich eine Mitteilung herausgegeben, um die Zulassungskontrolllinie für „Indexschüler“ an öffentlichen Oberschulen weiter zu optimieren, die Zulassungskontrollpunkte für „Indexschüler“ bei der Aufnahmeprüfung für Oberschulen anzupassen (ähnlich der Schulquote in Peking) und die Zulassung festzulegen Kontrolllinie für „Indexschüler“ an allen öffentlichen Gymnasien zum Original Der Hauptgrund dafür ist, dass die durchschnittliche Punktzahl der Aufnahmeprüfung für die Shenzhen High School in diesem Jahr um 10,37 Punkte gesunken ist.

Vor der Prüfung hatte die Bildungsabteilung von Shenzhen eine Zulassungskontrolllinie für „Indexschüler“ festgelegt, die auf der durchschnittlichen Zulassungspunktzahl öffentlicher Gymnasien in den letzten drei Jahren basiert und auf dem Prinzip einer durchschnittlichen Punktzahl von 20 Punkten unter der Linie basiert. Allerdings wirkte sich der deutliche Rückgang der Durchschnittspunktzahl dieses Mal auf den Abschluss des „Zielschülers“-Plans aus. Im Vergleich zu den Vorjahren konnten mehr Kandidaten nicht am „Zielschüler“-Plan teilnehmen, weil sie die ursprüngliche Zulassung nicht erreichten Aufgrund des Rückgangs der durchschnittlichen Ergebnisse bei der Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen senkte das Ministerium daher die Zulassungskontrolllinie für „Zielschüler“ an allen öffentlichen weiterführenden Schulen um den gleichen Betrag.

Allerdings hat diese Anpassung bei manchen Eltern für Unmut gesorgt, da sie der Meinung sind, dass dadurch die Interessen der im Rahmen der regulären Aufnahme zugelassenen Kandidaten beeinträchtigt werden. Tatsächlich hätte niemand gedacht, dass, wenn eine große Zahl von „Indikatorstudierenden“ den Einschreibungsplan nicht abschließen würde, dies bedeuten würde, dass mehr Studierende zurückwechseln würden, um an der einheitlichen Einschreibung teilzunehmen, und dass auch der Wettbewerb zunehmen würde. Noch wichtiger ist, dass die Anpassung der Regeln für alle gilt und keine Fragen der Fairness und Gerechtigkeit im Allgemeinen betrifft.

Für Kandidaten, die sich bereits als „Indikatorstudierende“ registriert haben, besteht kein Grund zur Sorge. Es ist lediglich so, dass die Gesamtkontrolllinie im Vergleich zum Vorjahr gesenkt wurde. Die Punktzahl ist immer noch die Kernwarteschlange, und es gibt keine Auswirkungen.