Nachricht

Financial Morning Participation |. Die LPR-Notierungen für August werden veröffentlicht: Die Zinssätze für 1-Jahres- und 5-Jahres-Anleihen und darüber bleiben unverändert

2024-08-21

한어Русский языкEnglishFrançaisIndonesianSanskrit日本語DeutschPortuguêsΕλληνικάespañolItalianoSuomalainenLatina

Herausgegeben von Ma Ziqing

|. Mittwoch, 21. August 2024 |

Nr. 1August-LPR-Angebot veröffentlicht: Zinssätze für 1-jährige und 5-jährige Laufzeiten und darüber bleiben unverändert

Am 20. August wurde auf der Website der Zentralbank eine Ankündigung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die Notierung des am Kreditmarkt notierten Zinssatzes (LPR) im August 3,35 % betrug, verglichen mit 3,35 % im Vormonat. Der LPR über 5 Jahre betrug 3,85 %, verglichen mit 3,85 % im letzten Monat. Darüber hinaus führte die Zentralbank an diesem Tag ein 7-tägiges umgekehrtes Rückkaufgeschäft in Höhe von 149,1 Milliarden Yuan durch, und der Gewinnzinssatz lag wie zuvor bei 1,70 %.

Das Team von Wang Qing, Chef-Makroanalyst von Oriental Jincheng, ist der Ansicht, dass „im Laufe des Jahres noch Spielraum für einen leichten Rückgang der LPR-Notierungen besteht“. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betriebslage und des Preisniveaus wird die Zentralbank wahrscheinlich die Hauptpolitik senken Zinssatz erneut im vierten Quartal, d.

Kommentare:Im vergangenen Monat wurden die LPR-Notierungen der beiden Laufzeitvarianten gerade um jeweils 10 Basispunkte gesenkt. Darüber hinaus blieben die Leitzinsen der Zentralbank vor dieser Notierung unverändert entsprechen den allgemeinen Markterwartungen. Gleichzeitig behält die Makroökonomie in dieser Phase im Allgemeinen eine positive Erholungsdynamik bei, verschiedene Risiken werden effektiv kontrolliert und die Geldpolitik ist bedingt in der Lage, einen stabilen Ton beizubehalten. Es ist nicht notwendig, den Leitzins kontinuierlich zu senken und leiten Sie das LPR-Angebot an, um die kontinuierliche Absenkung zu verfolgen.

Nr. 2Die „zwei Obersten“ gaben gerichtliche Auslegungen heraus, um die Kriterien für die Identifizierung der Straftaten „Selbstwäsche“ und „Geldwäsche durch andere“ zu klären.