2024-08-15
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China Financial News Agency, 15. August, heute kursierten zwei kleine Artikel auf dem Markt: Erstens erhielt eine bestimmte Bank Fensterrichtlinien von der Staatsverwaltung, und der Umfang der SPV + öffentlichen Angebotsinvestitionen innerhalb der Bank darf 2,5 % des Gesamtbetrags nicht überschreiten Die Höhe der Vermögenswerte beträgt 5 %, bei großen Aktienbanken liegt die Grenze bei 5 %. Zweitens bereiten die Regulierungsbehörden die Herausgabe eines Dokuments zur Aufhebung des Steuerbefreiungssystems für die Zinsschuldenbasis und die Kreditschuldenbasis vor.
Diesbezüglich führten Reporter der Financial Associated Press erneut ausführliche Interviews mit den entsprechenden Regulierungsbehörden und Institutionen. Die entsprechenden Gerüchte erwiesen sich als unwahr: Erstens, nach Kenntnisnahme der zuständigen Regulierungsbehörden in Jiangsu, Zhejiang und anderen Orten. Die oben genannten regulatorischen Anforderungen wurden nicht erlassen, um Banken daran zu hindern, in öffentliche Angebote zu investieren. Zweitens halten ländliche Geschäftsbanken nur einen sehr geringen Anteil an öffentlichen Schuldenfonds, und ihr Einfluss auf den Markt ist gering sehr begrenzt; Drittens sind die Gerüchte über das grundlegende Steuerbefreiungssystem unwahr, das heißt, der Vorschlag zur Abschaffung des Steuervorteils ist unwahr, nachdem man von relevanten Personen erfahren hat. (Financial Associated Press-Reporter Yan Jun)