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Werden die staatlichen IPO-Zuschüsse, die Emittenten und Vermittler erhalten haben, zurückgezahlt? Wann treten die neuen Regelungen in Kraft? Experteninterpretation

2024-08-19

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Die vom Justizministerium, dem Finanzministerium und der China Securities Regulatory Commission ausgearbeiteten „Vorschriften des Staatsrats zur Regulierung der von Vermittlern für die öffentliche Ausgabe von Aktien durch Unternehmen erbrachten Dienstleistungen (Entwurf zur Kommentierung)“ wurden kürzlich veröffentlicht Dazu gehört, dass die von den Vermittlern erhobenen Gebühren nicht im Widerspruch zu den Vorschriften stehen.BörsengangRegeln wie Ergebnisverknüpfung und das Verbot, dass Kommunalverwaltungen Anreize für Unternehmen bieten dürfen, an die Börse zu gehen, haben für Aufsehen gesorgt.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft? Müssen Emittenten und Intermediäre erhaltene staatliche Zuschüsse zurückzahlen? Diese Themen gerieten in den Fokus.

Ein Reporter von CSI Taurus erfuhr, dass diese Verordnung derzeit hauptsächlich dazu dient, die öffentliche Meinung anzuhören, und dass es noch einige Zeit dauern wird, bis sie offiziell eingeführt wird.

Nach dem Inhalt des aktuellen Entwurfs zur Kommentierung zu urteilen, wird dies keine Auswirkungen auf die staatlichen Zuschüsse haben, die Emittenten und Intermediäre vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften erhalten.

Bis die neuen Regelungen offiziell eingeführt werden, wird es noch einige Zeit dauern

Der Reporter erfuhr von einschlägigen Rechtsexperten, dass das Einholungsverfahren für die öffentliche Meinung ein notwendiges Verfahren zur Formulierung von Verwaltungsvorschriften ist. Der Einholungsentwurf hat derzeit keine formelle Rechtswirkung und ist eine übliche Möglichkeit für die gesetzgebende Körperschaft, öffentliche Meinungen anzuhören.

Gemäß den „Vorschriften über das Verfahren zur Formulierung von Verwaltungsvorschriften“ müssen die Entwürfe von Verwaltungsvorschriften nach der öffentlichen Einholung von Stellungnahmen noch entsprechende Verfahren durchlaufen und schließlich vom Staatsrat verkündet und umgesetzt werden.

In diesem Stadium kommt es vor allem darauf an, die öffentliche Meinung anzuhören, und es wird noch einige Zeit dauern, bis es offiziell eingeführt wird.

Emittenten und Intermediäre vor Inkrafttreten der neuen Regelungen

Erhaltene staatliche Zuschüsse bleiben davon unberührt

In Bezug auf die Frage der Subventionen der Kommunalverwaltungen wiesen Experten darauf hin, dass der Entwurf vorsehe, dass die lokalen Volksregierungen auf allen Ebenen Emittenten oder Vermittler nicht auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausgabe und Notierung öffentlicher Aktien belohnen dürften.

Dabei handelt es sich um ein relativ klares Verbot, und Artikel 16 des Vernehmlassungsentwurfs regelt konkrete gesetzliche Zuständigkeiten. Sollten diese schließlich zu formalen Regelungen werden, bedeutet dies, dass diese Art der kommunalen Subventionen der Vergangenheit angehören.

Hinsichtlich der Frage, ob kommunale Zuschüsse, die vor Inkrafttreten der Verordnungen erhalten wurden, zurückzuerstatten sind, gilt laut Gesetz, dass die Wirksamkeit von Verwaltungsvorschriften nicht rückwirkend wirksam wird, sofern keine besonderen Bestimmungen vorliegen.

Nach dem Inhalt des aktuellen Entwurfs zur Kommentierung zu urteilen, wird dies keine Auswirkungen auf die staatlichen Zuschüsse haben, die Emittenten und Intermediäre vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften erhalten.